Mehr als 400.000 geschädigte Autokäufer haben sich der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen. Das Musterverfahren wird am 30. September 2019 am OLG Braunschweig eröffnet. Bis dahin können sich die Verbraucher von der Musterklage auch wieder abmelden und ihre Schadensersatzansprüche individuell verfolgen. Danach ist das nicht mehr möglich. … weiterlesen
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Musterklage gegen VW – Am Ende kann der Verbraucher mit leeren Händen dastehen
3. September 2019 / 03.09.2019 / / 32Am 30. September eröffnet das OLG Braunschweig das Musterfeststellungsverfahren gegen VW im Abgasskandal. Rund 430.000 geschädigte Verbraucher haben sich der Klage angeschlossen und hoffen nun, ihr Recht gegen den Konzern durchzusetzen. … weiterlesen
Abmeldung von VW-Musterklage bis 30. September möglich
29. August 2019 / 29.08.2019 / / 44Der 30. September 2019 ist ein wichtiges Datum im Abgasskandal. An diesem Tag wird am OLG Braunschweig das Musterverfahren gegen VW eröffnet. Mehr als 400.000 Verbraucher haben sich der Musterklage gegen VW angeschlossen. Der 30. September 2019 ist für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung aber noch aus einem anderen Grund von großer Bedeutung: Nur bis zu diesem Tag ist die Abmeldung von der Musterklage möglich, um die Schadensersatzansprüche gegen VW in einer Einzelklage durchzusetzen. „Durch die Einzelklage kann der Verbraucher viel Geld und vor allem Zeit sparen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. … weiterlesen
Musterverfahren gegen VW – Eröffnung lässt auf sich warten – abmelden und individuell klagen
3. April 2019 / 03.04.2019 / / 300Im Abgasskandal haben sich mehr als 400.000 Verbraucher der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale gegen VW angeschlossen. Wann das Musterverfahren eröffnet wird, ist noch völlig unklar. Die Verbraucherzentrale teilte mit, dass sie noch 2019 mit dem Beginn der Verhandlung rechne. … weiterlesen
Sammelklage gegen VW kommt
12. September 2018 / 13.09.2018 / / 1.226
Nun soll es doch noch was werden mit der Sammelklage gegen VW: Vom Dieselskandal betroffene VW-Besitzer sollen sich ab November einer Verbraucherklage anschließen und sich damit einen Anspruch auf Schadensersatz sichern können. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC als Unterstützer kündigten jetzt eine so genannte Musterfeststellungsklage an. Geklärt werden soll, ob der Kaufpreis bei Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss oder ob eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist, beziehungsweise ob der Hersteller Schadenersatz zu zahlen hat. Der Musterklage können sich nur Verbraucher anschließen, die ihren PKW nicht gewerblich nutzen. … weiterlesen
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