Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Beitragserhöhung Private Krankenversicherung – AXA muss zu viel gezahlte Beiträge erstatten

/ 03.01.2023 / / 683

Die AXA Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer einen Teil der bereits gezahlten Beiträge erstatten. Das hat das Landgericht Köln mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 24. Februar 2021 entschieden (Az.: 23 O 113/20). „Der Bundesgerichtshof hat bereits im Dezember 2020 entschieden, dass private Krankenversicherer Beitragserhöhungen ordnungsgemäß begründen müssen. Ohne ausreichende Begründung können die Erhöhungen unwirksam sein. Das Landgericht Köln ist dieser Rechtsprechung des BGH gefolgt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die das Urteil gegen die AXA Krankenversicherung durchgesetzt hat. weiterlesen

BGH: Beitragserhöhung in der Privaten Krankenversicherung kann unwirksam sein – IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19

/ 03.01.2023 / / 534

Private Krankenversicherer müssen ihre Beitragserhöhungen ordnungsgemäß begründen können und den Versicherten mitteilen, welche Veränderung der Rechnungsgrundlage die Beitragserhöhung notwendig macht. Das hat der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen vom 16. Dezember 2020 klargestellt (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). weiterlesen

Private Krankenversicherung muss Beitragserhöhung gut begründen

/ 20.12.2018 / / 54

Viele privat Krankenversicherte hatten auf ein anderes Urteil des Bundesgerichtshofs gehofft. Der BGH hat jedoch am 19.12.2018 entschieden, dass die Beitragserhöhungen zur privaten Krankenversicherung nicht schon deshalb unwirksam sein können, weil der Treuhänder, der die Zustimmung zu der Beitragserhöhung geben muss, möglicherweise nicht unabhängig genug von der Versicherungsgesellschaft ist (Az.: IV ZR 255/17). weiterlesen

Private Krankenversicherung – PKV – Überhöhte Beiträge zurückfordern

/ 07.11.2018 / / 338

In regelmäßigen Abständen werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) erhöht. Das ist nicht ungesetzlich. Dennoch sind diese Erhöhungen längst nicht immer rechtmäßig. Dann können die zu viel gezahlten Beträge von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass einige Forderungen bereits Ende 2018 verjähren können. weiterlesen

Geld zurück – Unrechtmäßige Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

/ 25.10.2018 / / 271

Eine private Krankenversicherung bietet diverse Vorteile. Der Beitrag, den die Versicherungsnehmer zu zahlen haben, ist aber nicht garantiert, sondern wird regelmäßig angepasst. Die Beitragsanpassungen (BAP) gehen auf verschiedene Faktoren zurück, die sich im Lauf der Zeit immer wieder ändern können. Aktuare oder Versicherungsmathematiker kalkulieren unter Berücksichtigung dieser Faktoren die Beiträge in der privaten Krankenversicherung. Dabei müssen sie verschiedene gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Wird gegen diese Vorgaben verstoßen, sind die Beitragserhöhungen unwirksam und die Versicherungsnehmer können die zu viel gezahlten Beträge zzgl. Zinsen rückwirkend für drei Jahre zurückfordern. weiterlesen