Ein grober Behandlungsfehler führt bei einem Kind zu einem Geburtsschaden. Das OLG Hamm spricht dem geschädigten Kind Schmerzensgeld in Hähe von 400.000 Euro zu. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Hirnschädigung nach Behandlungsfehler – OLG Hamm spricht Kind Schmerzensgeld zu
29. Juni 2018 / 29.06.2018 / / 483Wäre das Kind nur etwa 45 Minuten früher entbunden worden, hätte es möglicherweise ein unbeschwertes Leben führen können. So kam es aufgrund einer Sauerstoffunterversorgung mit schweren Hirnschäden zur Welt. Das Oberlandesgericht Hamm sieht Behandlungsfehler bei dem behandelnden Gynäkologen und verurteilt ihn zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 400.000 Euro an das heute neunjährige Kind (Az.: 3 U 63/15). … weiterlesen
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