Alles zum Thema: Öltod

Schadensersatz Motorschaden – Von Öltod bis Mega Knocking und Batterietod

/ 20.04.2024 / / 10

Eine einfache Formel: wer mit seinem Fahrzeug einen kapitalen Motorschaden erleidet, bevor der Antrieb mehr als 160.000 km geleistet hat und kann man den Motorschaden auf Probleme mit der Abgasrückführung in Verbindung bringen, dann ist der Hersteller zu Schadenersatz verpflichtet. Der Nachweis der AGR-Verantwortung gelingt durch ein Gutachten, die juristische Durchsetzung des Schadensersatzes nach Motorschaden wird ohne Anwalt nicht möglich sein, da die Verantwortlichen auf eine Mitschuld des Geschädigten hinweisen.
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Auch dem VW-Bulli T6 (CXEB) droht der Öltod – Motorschäden ab 70.000 km möglich

/ 15.01.2024 / / 14.458
T6 Öltod

Inhaltsangabe

  • Betroffene Motor-Kennbuchstaben
  • Grundsätzliche Motorprobleme
  • Öltod auch beim T6
  • Die Schuldfrage
  • Tipps zum besten Vorgehen
  • Juristische Einschätzung
  • Mögliche Risiken
  • T6 Updates
  • Der T6 ist das aktuelle Transporter- und Multivan-Modell von Volkswagen und damit in 6. Generation der Nachfolger des legendären VW-Bullis. An dessen schon geradezu sprichwörtlichen Zuverlässigkeit und Robustheit kann der moderne Bulli leider nicht mehr anknüpfen. Zwar stellt der T6 in seinen Varianten nicht einen solchen Totalausfall wie der T5 2.0 BiTurbo dar, es häufen sich aber doch Motorschäden, die grundsätzlich Erklärungen in der Grundthematik Dieselskandal suchen und finden sind. Viele T6 fallen schon mit niedrigen Laufleistungen mit Motorschäden auf der Autobahn aus, oder zeigen im Normalbetrieb sich langsam in der Intensität steigende Symptome wie Kühlwasser- oder Ölverlust.

    Zigtausende VW-Bullis der T5 Reihe haben den Öltod schon erlitten. Der Fall steht dank eines Gutachtens kurz vor einem inhaltlichen Abschluss, auch wenn sich VW noch immer wehrt, die Verantwortlichkeit für die konstruktionsbedingten Motorschäden zu übernehmen und die T5-Besitzer angemessen zu entschädigen. Wer gegen Volkswagen in außergerichtlichen Verfahren oder auch per Klage vorgeht, hat aber in aller Regel gute Chance 80 % der Kosten für die aufwendige Reparatur (Austauschmotor + AGR-Kühler + Turbo) im Rahmen eines Vergleichs ersetzt zu bekommen.

    Aktuell: Der BGH hat in einem Verfahren zum Dieselskandal festgestellt, dass T6 Besitzern die Erstattung des sogenannten Differenzschadens zusteht. Warum das für T6-Besitzer interessant ist, erfahren Sie hier: “BGH zum Differenzschaden beim T6”.

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