Alles zum Thema: Nutzungsentschädigung

VW zieht Berufung zurück – Passat-Käufer bekommt im Abgasskandal Geld ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück

/ 12.02.2020 / / 246

Bereits im April 2019 hatte das Landgericht Potsdam entschieden, dass VW im Abgasskandal Schadensersatz leisten muss und zudem keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat (Az.: 6 O 38/18). Wenig überraschend hatte VW gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Überraschend hat VW diese Berufung vor dem OLG Brandenburg nun aber zurückgezogen (Az.: 3 U 61/19). Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der Kläger kann seinen VW Passat jetzt zurückgeben und erhält den vollen Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück.

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Geringere Nutzungsentschädigung im Abgasskandal – OLG Hamburg 15 U 190/19

/ 03.02.2020 / / 330

Die Frage, ob geschädigte Verbraucher im VW-Abgasskandal Anspruch auf Schadensersatz haben, wird von den Gerichten ganz überwiegend bejaht. Strittiger ist die Frage, ob sich der Verbraucher für die gefahrenen Kilometer einen Nutzungsersatz anrechnen lassen muss. In diesem Punkt hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Position der Verbraucher mit Hinweisbeschluss vom 13. Januar 2020 erheblich gestärkt (Az.: 15 U 190/19).

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Spätere Verjährung im Abgasskandal – Schadensersatz ohne Nutzungsentschädigung

/ 06.01.2020 / / 45

Mehr geht nicht: Eine Mandantin von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung erhält im Abgasskandal den Kaufpreis ihres VW Tiguan gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer muss sie sich nicht anrechnen lassen. Zudem hat sie auch Anspruch auf Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises. Dieses bemerkenswerte Urteil hat das Landgericht Osnabrück am 19. November 2019 gesprochen (Az.: 11 O 1320/19).

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EuGH entscheidet zu Nutzungsersatz im Abgasskandal

/ 27.09.2019 / / 219

Der VW Abgasskandal wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof. Das Landgericht Gera hat dem EuGH wesentliche Fragen zum Abgasskandal vorgelegt. Dabei geht es u.a. auch darum, ob sich der Kunde bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss. weiterlesen

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