Neue Hoffnung für Lehman-Opfer: Der Bundesgerichtshof sprach am 25. November einem geschädigten Anleger Schadensersatz wegen Falschberatung zu (XI ZR 169/13). „Nach dem BGH-Urteil können auch weitere Lehman-Opfer hoffen, noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. … weiterlesen
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Emittentenrisiko bei Lehman-Zertifikaten: OLG Köln verurteilt Commerzbank zur Zahlung von Schadensersatz
13. Dezember 2013 / 24.05.2017 / / 91Auch wenn der Prozess mehr als vier Jahre dauerte, durfte sich am Ende die Mandantin von mzs Rechtsanwälte freuen. Sie erhält von der Commerzbank rund 13.000 Euro Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zu Lehman Brothers Global Champion Zertifikaten. Das entschied das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 11.12.2013. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist jedoch nicht zulässig. … weiterlesen
Spektakuläre Wende im Lehman-Prozess: Targobank erkennt Klageforderung nach Hinweis des OLG Düsseldorf an
9. Dezember 2013 / 24.05.2017 / / 67Die Targobank muss einem Anleger, der in das Alpha Express Zertifikat von Lehman Brothers rund 15.000 Euro investiert hatte, Schadensersatz leisten. Das OLG Düsseldorf hatte unter dem Aktenzeichen I-6 U 30/13 am 25.11.2013 einen Hinweisbeschluss erlassen, wonach es den Produktflyer der Targobank als irreführend ansieht. Die beklagte Targobank erkannte daraufhin die Klageforderung an. … weiterlesen
Lehman Brothers: Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf zum Alpha Express Zertifikat
2. Dezember 2013 / 24.05.2017 / / 39Das OLG Düsseldorf hat unter dem Akteneichen I-6 U 30/13 einen Hinweisbeschluss zum Alpha Express Zertifikat von Lehman Brothers erlassen. Der von mzs Rechtsanwälte im Auftrag eines Kunden der Targobank geführte Rechtstreit befasst sich u. a. damit, ob dem Anleger mitgeteilt werden muss, dass die Indizes, die dem Zertifikate zugrunde liegen, unterschiedlich errechnet werden. … weiterlesen
Lehman Brothers – Noch immer werden Millionen verschleudert
15. März 2013 / 24.05.2017 / / 35Das muss man sich mal überlegen: Das Frankfurter Amtsgericht hat dem für Deutschland zuständigen Insolvenzvertwalter der Lehman Brothers 69 Millionen Euro Verfahrenskosten berechnet. Der Insolvenzverwalter kennt sich mit solchen Summen aus, er hatte unlängst einen Vergütungsanspruch von 800 Millionen Euro angemeldet. Für die Opfer der Pleite, die heutigen Gläubiger, klingt das befremdlich. Viele kleine Anleger fürchten, auf ihren Forderungen sitzen zu bleiben. Die Frankfurter Kanzlei CMS Hasche Sigle, für die Insolvenzverwalter Michael Frege tätig ist, hat die Verfahrenskosten schon an die Gerichtskasse überwiesen. Hier will man noch einmal prüfen, so eine Quelle im Handelsblatt. Allerdings muss man fairerweise auch sagen, mit welchen Summen ein Insolvenzverwalter in Lehman-Sachen hantiert: An Insolvenzmasse sollen 15 Milliarden Euro zusammen gekommen sein. Damit könnten 80 % der angemeldeten Gläubiger-Forderungen entsprochen werden.
Quelle: Handelsblatt vom 15. März 2013.
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