Alles zum Thema: Hörnlein & Feyler

web.de-Inkasso lenkt nach Widerspruch ein – Hörnlein & Feyler machen Vergleichsangebot

/ 19.05.2016 / / 1.294

Wir haben aktuell von mehreren Usern unseres Portals den Hinweis bekommen, dass die mit dem web.de-Inkasso befassten Kanzleien, z.B. Hörnlein & Feyler, auf einen Widerspruch auf die aktuelle Gesamtforderung mit einem Vergleichsangebot reagieren, um weiteren teuren Auseinandersetzungen aus dem Weg gehen zu können. Wer dieses Angebot annimmt, hat auf jeden Fall Ruhe vor weiteren Forderungen. Allerdings machen die Anwälte das Angebot auch nur, da sie offensichtlich um ihre Chancen im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung wissen. Wir werden an dieser Stelle keine Empfehlungen geben, aber Vergleichsangebot dieser Art heißen frei übersetzt “Bitte lassen Sie uns aufhören, wir wissen genau, dass wir eine Klage gegen Sie nicht gewinnen können und bitten Sie, uns wenigstens die 105 Euro zu überweisen, damit nicht alles umsonst war!”

Interessant für web.de-Nutzer: 1&1 Mail & Media GmbH nimmt Klage beim AG Stuttgart zurück

/ 22.10.2018 / / 2.269

Seit Jahren werden Nutzer des web.de-freemailers mit Rechnungen bedacht, weil sie sich angeblich für ein kostenpflichtiges Update entschieden haben. Erfahrungen von hunderten von Betroffenen aus dem verbraucherschutz.tv-Forum stellen die Situation etwas anders dar: Kaum jemand ist diesen Vertrag wissentlich eingegangen – die meisten sind über angebliche Geburtsgeschenke in die Kostenfalle getappt und wissen sich jetzt kaum zu helfen, da web.de, gmx.de, die 1und1 Mail & Media GmbH  sowie das Inkassointernehmen BFS Risk & Collection GmbH und die Rechtsanwälte Hörnlein & Feyler mit unnachahmlicher Hartnäckigkeit auf der Forderung bestehen, keinerlei “Ausreden” oder rechtlich sauber formulierte Widerrufe zulassen und penetrant eine Zahlungsaufforderung nach der anderen versenden. weiterlesen

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