Der Bundesgerichtshof hat mit einer eindeutigen Feststellung den Handel mit E-Zigaretten unter Strafe gestellt. Das bereits im Dezember 2015 gesprochene Urteil bezieht sich allerdings ausdrücklich auf elektronische Verdampfer von Stoffen, die nikotinhaltig sind. Diese fallen nach der aktuellen Entscheidung unter das Tabakgesetz (VTabakG) und dürfen nicht normal am Ladentisch gehandelt werden, Demnach ist der Handel mit E-Zigaretten, in denen eine nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft wird, unter Umständen strafbar (BGH, Urt. v. 23.12.2015; AZ: 2 StR 525/13) – zum Beispiel dann, wenn Inhaltsstoffe beigefügt werden, die dem Tabakgesetz nicht entsprechen oder wenn der Verkäufer nicht über die erforderliche Legitimation zum Verkauf von Tabakprodukten verfügt. … weiterlesen
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OVG Münster entscheidet: E-Zigaretten sind kein Arzneimittel
24. April 2012 / 24.05.2017 / / 100E-Zigaretten sind kein Arzneimittel. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Dementsprechend darf das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen nicht mehr in der bisherigen Form vor dem Verkauf von E-Zigaretten warnen. Ein Hersteller von E-Zigaretten hatte dagegen geklagt. Der Beschluss des OVG Münster ist uanfechtbar. … weiterlesen
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