Ausgangssituation: Mit Urteil vom 20.01.2015 hat der Bundesgerichtshof die Revision eines Kunden gegen ein klageabweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg zurückgewiesen. Der Kunde hatte Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abschluss eines sog. Cross-Currency-Swaps geltend gemacht. Nach dem aufsehenerregenden Swap-Urteil vom 22.03.2011 ist das aktuelle Urteil erst die zweite Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Swap-Fällen. Die in Finanzkreisen mit großer Spannung erwartete Begründung liegt nun vor. Im Ergebnis bleibt der Bundesgerichtshof bei seiner Swap-Rechtsprechung. Darüber hinaus konkretisiert er die Aufklärungspflichten bei Swap-Verträgen. Im Einzelnen lassen sich fünf konkrete Feststellungen ableiten: … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Euro gegenüber Schweizer Franken dramatisch abgewertet – Auswirkungen für Anleger
16. Januar 2015 / 24.05.2017 / / 54Die Schweizer Nationalbank (SNB) hat am Donnerstag, den 15.01.2015, überraschend mitgeteilt, den Wechselkurs EUR/CHF nicht länger zu stützen. Damit ist der im September 2011 nach anhaltenden Abwertungen des EUR gegenüber dem CHF definierte Kurs von CHF 1,20 pro EUR aufgegeben worden. … weiterlesen
Hahn Rechtsanwälte: BGH entscheidet voraussichtlich am 20. Januar 2015 zu den Aufklärungspflichten bei einfacher strukturierten Zinsswaps
10. Dezember 2014 / 24.05.2017 / / 47Mit Spannung wird das Urteil des XI. Zivilsenats zur Frage, ob die bereits im Jahre 2011 statuierten Grundsätze auch für einfachere als die CMS Spread Ladder Swaps gelten, erwartet. … weiterlesen
BGH: Klarstellende Äußerungen zu Swap-Geschäften – Cross Currency Swaps (CCS)
10. Dezember 2014 / 24.05.2017 / / 101Am 09.12.2014 fand eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu Verlusten aus Swap-Geschäften statt. Ein Privatkunde hatte die Sparkasse Nürnberg auf Schadensersatz aus der Empfehlung zum Abschluss eines sog. Cross Currency Swaps (CCS) verklagt. Dabei verwies der (kommissarische) Vorsitzende Richter Dr. Ellenberger zunächst auf die bisherige Rechtsprechung des Senats im Ille-Verfahren (Spread Ladder Swap der Deutschen Bank) vom 22.03.201. In diesem Verfahren hatte der Rechtsanwalt der Fa. Ille, Dr. Jochen Weck, der Deutschen Bank die Strukturierung des Swaps zulasten des Kunden vorgeworfen und aufgezeigt, dass sich die Deutsche Bank als Beraterin des Kunden durch die Strukturierung zu ihren eigenen Gunsten in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt befindet. … weiterlesen
BGH: Weiterentwicklung der Swap-Rechtsprechung
8. Dezember 2014 / 24.05.2017 / / 62Am 09.12.2014 findet vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung über Schadensersatzansprüche aus Swap-Geschäften statt. Im konkreten Fall handelt es sich um einen sog. Cross-Currency-Swap. Dieser ist weniger kompliziert strukturiert als der Spread-Ladder-Swap der Deutschen Bank, der als bisher einziger Swap 2011 vor dem BGH verhandelt wurde. Es ist bei dem morgigen Termin eine Klarstellung über die erforderlichen Aufklärungspflichten zu erwarten. Ebenso wird eine Aussage darüber erwartet, ob auch bei weniger kompliziert strukturierten Swaps ein schwerwiegender Interessenkonflikt und damit einhergehend eine Aufklärungspflicht über den anfänglichen negativen Marktwert bestand. Die anstehende Entscheidung ist auch deswegen von besonderer Bedeutung, weil eine Sparkasse den Abschluss der Swap-Geschäfte empfohlen hat. Abgeschlossen allerdings wurden dann die Produkte mit der LBBW.Schließlich ist eine weitere Abgrenzung zwischen einem bekannten allgemeinen Gewinnerzielungsinteresse der Bank und einem nicht erkennbaren Eigeninteresse durch die Strukturierung zulasten des Kunden zu erwarten. … weiterlesen
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