Alles zum Thema: Derivate

Zum zweiten Swap-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2015

/ 24.05.2017 / / 45

Ausgangssituation: Mit Urteil vom 20.01.2015 hat der Bundesgerichtshof die Revision eines Kunden gegen ein klageabweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg zurückgewiesen. Der Kunde hatte Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abschluss eines sog. Cross-Currency-Swaps geltend gemacht. Nach dem aufsehenerregenden Swap-Urteil vom 22.03.2011 ist das aktuelle Urteil erst die zweite Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Swap-Fällen. Die in Finanzkreisen mit großer Spannung erwartete Begründung liegt nun vor. Im Ergebnis bleibt der Bundesgerichtshof bei seiner Swap-Rechtsprechung. Darüber hinaus konkretisiert er die Aufklärungspflichten bei Swap-Verträgen. Im Einzelnen lassen sich fünf konkrete Feststellungen ableiten: weiterlesen

BGH: Klarstellende Äußerungen zu Swap-Geschäften – Cross Currency Swaps (CCS)

/ 24.05.2017 / / 104

Am 09.12.2014 fand eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu Verlusten aus Swap-Geschäften statt. Ein Privatkunde hatte die Sparkasse Nürnberg auf Schadensersatz aus der Empfehlung zum Abschluss eines sog. Cross Currency Swaps (CCS) verklagt. Dabei verwies der (kommissarische) Vorsitzende Richter Dr. Ellenberger zunächst auf die bisherige Rechtsprechung des Senats im Ille-Verfahren (Spread Ladder Swap der Deutschen Bank) vom 22.03.201. In diesem Verfahren hatte der Rechtsanwalt der Fa. Ille, Dr. Jochen Weck, der Deutschen Bank die Strukturierung des Swaps zulasten des Kunden vorgeworfen und aufgezeigt, dass sich die Deutsche Bank als Beraterin des Kunden durch die Strukturierung zu ihren eigenen Gunsten in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt befindet. weiterlesen

BGH: Weiterentwicklung der Swap-Rechtsprechung

/ 24.05.2017 / / 63

Am 09.12.2014 findet vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung über Schadensersatzansprüche aus Swap-Geschäften statt. Im konkreten Fall handelt es sich um einen sog. Cross-Currency-Swap. Dieser ist weniger kompliziert strukturiert als der Spread-Ladder-Swap der Deutschen Bank, der als bisher einziger Swap 2011 vor dem BGH verhandelt wurde. Es ist bei dem morgigen Termin eine Klarstellung über die erforderlichen Aufklärungspflichten zu erwarten. Ebenso wird eine Aussage darüber erwartet, ob auch bei weniger kompliziert strukturierten Swaps ein schwerwiegender Interessenkonflikt und damit einhergehend eine Aufklärungspflicht über den anfänglichen negativen Marktwert bestand. Die anstehende Entscheidung ist auch deswegen von besonderer Bedeutung, weil eine Sparkasse den Abschluss der Swap-Geschäfte empfohlen hat. Abgeschlossen allerdings wurden dann die Produkte mit der LBBW.Schließlich ist eine weitere Abgrenzung zwischen einem bekannten allgemeinen Gewinnerzielungsinteresse der Bank und einem nicht erkennbaren Eigeninteresse durch die Strukturierung zulasten des Kunden zu erwarten. weiterlesen

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