Alles zum Thema: Darlehen widerrufen

BGH – XI ZR 366/15: Widerruf von Darlehen per Feststellungsklage

/ 24.05.2017 / / 707

Unter dem Aktenzeichen XI ZR 366/15 beschäftigt sich der Bundesgerichtshof am 24. Mai erneut mit dem Widerruf von Darlehen. Schon das Oberlandesgericht Stuttgart hatte in der Vorinstanz erkannt, dass die Bank fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet hatte und der Widerruf deshalb wirksam erfolgt sei. Der BGH hat nun über die Revision der Bank zu entscheiden. weiterlesen

LG Wiesbaden erkennt fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Wiesbadener Volksbank

/ 24.05.2017 / / 636

Die Kanzlei Cäsar-Preller hat für einen Mandanten den Widerruf eines Darlehens erfolgreich gegen die Wiesbadener Volksbank durchgesetzt. Mit Urteil vom 15. März 2016 entschied die 8. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden, dass der Widerruf wirksam erfolgt und das Darlehen rückabzuwickeln sei. Auch die außergerichtlichen Anwaltskosten und die Kosten des Rechtsstreits muss die Volksbank übernehmen (Az.: 8 O 254/15). weiterlesen

Anschlussfinanzierung nach Widerruf von Darlehen

/ 24.05.2017 / / 696

Wer bis zum 21. Juni 2016 in den Widerrufsbelehrungen seiner Bank (seit 2002) Fehler findet, der kann den Darlehensvertrag widerrufen. Er bekommt im Rahmen einer exakten Gegenüberstellung der jeweiligen Ansprüche eine schöne Summe Geld zurück und kann – zu deutlich niedrigeren Zinsen – neu finanzieren. weiterlesen

Widerruf ist laut BGH ohne Rücksicht auf die Beweggründe möglich

/ 17.03.2016 / / 93

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucher unter dem Gesichtspunkt missbräuchlichen Verhaltens am Widerruf eines Fernabsatzvertrages gehindert ist. Der VIII. Zivilsenat entschied in einem – noch nicht veröffentlichten – Urteil vom 16. März 2016 – VIII ZR 146/15 –, dass dem Verbraucher ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zustehe, da er den Kaufvertrag wirksam widerrufen habe.
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Alte Darlehensverträge sind widerrufbar – auch wenn sie schon abbezahlt wurden

/ 24.05.2017 / / 438

“Verbraucher nutzen ihre Widerrufsrechte zu wenig!” – Das ist Erfahrung von Dr. Martin Heinzelmann aus Stuttgart –  der das Thema Widerruf als Anwalt in Stuttgart, aber auch als Mitglied der Arbeitsgruppe “jetzt-widerrufen!” seit Jahren begleitet. Am 21. Juni 2016 ist endgültig Schluss, denn dann läuft die Schonfrist für den Widerrufsjoker ab und Immobilienfinanzierungen, die nach 2002 abgeschlossen wurden, können auf Basis falscher Widerrufsbelehrungen nicht mehr widerrufen werden.

Mehr über das Widerrufsrecht bei bereits abbezahlten Immobiliendarlehen ab 2002 auf www.jetzt-widerrufen.de erfahren

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