Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 1. Juli die Anonymität im Internet gestärkt (Az.: VI ZR 345/13). Demnach bleiben Bewertungen im Internet weiterhin anonym. Das Internetportal ist nicht verpflichtet, die Daten des Nutzers herauszugeben, selbst wenn die Behauptungen in der Bewertung falsch sind.
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Anonymität im Internet: BGH-Urteil erst am 1. Juli
3. Juni 2014 / 24.05.2017 / / 26Wie weit reicht die Anonymität im Internet? Mit dieser Frage beschäftigte sich heute der Bundesgerichtshof (BGH). Mit einem Urteil ist allerdings erst am 1. Juli zu rechnen. … weiterlesen
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