Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 1. Juli die Anonymität im Internet gestärkt (Az.: VI ZR 345/13). Demnach bleiben Bewertungen im Internet weiterhin anonym. Das Internetportal ist nicht verpflichtet, die Daten des Nutzers herauszugeben, selbst wenn die Behauptungen in der Bewertung falsch sind.
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Anonymität im Internet: BGH-Urteil erst am 1. Juli
3. Juni 2014 / 24.05.2017 / / 26Wie weit reicht die Anonymität im Internet? Mit dieser Frage beschäftigte sich heute der Bundesgerichtshof (BGH). Mit einem Urteil ist allerdings erst am 1. Juli zu rechnen. … weiterlesen
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