Bei Abmahnungen durch die Hamburger Rechtsanwälte Rasch ist nicht nur die nicht immer zwangsläufige Rechtmäßigkeit der Forderung ein Ärgernis – hinzu kommt, dass Rechtschutzversicherungen in derartigen Abmahnfällen zumeist Kostenübernahmen ablehnen. Die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg werfen den Betroffenen Urheberrechtsverletzungen vor, die durch so genanntes Filesharing entstanden sein sollen. Henning Lüdecke, Vertragsanwalt von www.ad-agda.de dazu: „Die strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne weiteres unterzeichnet werden. Auch ist es nicht ratsam, ohne vorher eigenen anwaltlichen Rat eingeholt zu haben, in irgendeine Kommunikation mit der Kanzlei Rasch einzutreten. Insbesondere sollte auch die Forderung nicht ungeprüft gezahlt werden. Meist lassen sich durch eine gezielte anwaltliche Vertretung deutlich bessere Ergebnisse erzielen, als es in dem Abmahnschreiben verlangt wird.“ … weiterlesen
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