Google Erklärung zu Google Fonts

Google Statement zu Google Fonts

/ 22.11.2022 / / 42

Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Google reagiert auf die aktuell in Europa – speziell in Deutschland – heiß geführte Diskussion um Google Fonts: “In Anbetracht der jüngsten Ereignisse und der Medienberichterstattung über Google Fonts halten wir es für notwendig, die folgende Erklärung abzugeben:”

Daniel Loschelder

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Rechtsanwalt Daniel Loschelder ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und IT-Recht bei Loschelder Leisenberg in München.

Die wettbewerbsrechtlich aufgestellte Kanzlei engagiert sich in der Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Gewerbetreibenden.


Loschelder Leisenberg
loschelder@ll-ip.com
089 38 666 070

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Das Unternehmen erklärt zu Beginn der Verlautbarung:

“Google Fonts ist eine Bibliothek von Open-Source-Schriftfamilien sowie eine Web-API, mit der diese Schriftfamilien in Websites eingebettet werden können. Die Menschen möchten, dass die von ihnen besuchten Websites gut gestaltet, einfach zu bedienen sind und ihre Privatsphäre respektieren. Google respektiert die Privatsphäre des Einzelnen. Die Google Fonts-Web-API ist so konzipiert, dass die Erfassung, Speicherung und Verwendung von Daten auf das Maß beschränkt ist, das für die effiziente Bereitstellung von Schriftarten und für aggregierte Nutzungsstatistiken erforderlich ist. Diese Daten werden sicher und getrennt von anderen Daten aufbewahrt.”

Der Suchmaschinenbetreiber bestätigt damit das schon vor Wochen veröffentliche Informationen des Developer-Teams , demnach IP-Adressen nicht gespeichert werden. Vor dem Hintergrund des Urteils des LG München ist das nicht ganz uninteressant, denn die offizielle und eigentlich schon zum Prozessauftakt bekannte Darstellung von Google wäre eine gute Basis für eine Abwehrstrategie des Beklagten gewesen. Dieser hatte – warum auch immer – komplett auf jede Verteidigung verzichtet, obwohl der Kläger im Rahmen der Beweislast hätte belegen müssen, dass Google trotz dieser Selbstauskunft sehr wohl für Datenschutzverletzungen bei der Verwendung von Google Fonts zuständig ist.

Und weiter:

“Google verwendet die von Google Fonts gesammelten Informationen nicht für andere Zwecke und insbesondere nicht für die Erstellung von Profilen von Endnutzern oder für Werbung. Außerdem ist die Tatsache, dass die Server von Google notwendigerweise IP-Adressen erhalten, um Schriftarten zu übertragen, keine Besonderheit von Google und entspricht der Funktionsweise des Internets.”

Nun, da kann man sich streiten, stimmig ist aber allein schon die Feststellung, dass Internet eigentlich nur durch den Austausch von IP möglich ist und dass die Tatsache, dass sowas ohne Warnung grundsätzlich nicht legal ist, nicht haltbar ist und letztendlich verfängt.

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Hinter diesem Statement steckt ohne Zweifel, dass Google seinen Usern eine Goldene Brücke bauen will, um Schadenersatzansprüche gegen diese möglichst zu vermeiden. und abwehren zu helfen. Eine grundsätzliche juristische Voraussetzung für funktionierenden Handel und Vertragsverhältnisse bedeutet, dass sich Homepagebetreiber in Treu und Glauben verlassen können müssen, dass die Angaben eines Dienstleisters – wie immer der heißt und wo immer der sitzt – stimmen. Wird der Eindruck erweckt, dann handelt unter Umständen der Verursacher füe verhandelte Schutzverletzungen.

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Kategorien: Abmahnung Google Fonts

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