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RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis und Wang Yu – Google Fonts Abmahnung

/ 09.12.2022 / / 10.159

Die Kanzlei “RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis” versendet aktuell massenhaft Abmahnungen an Homepagebetreiber wegen der Nutzung von Google Fonts. Google Fonts sind von Google lizenzfrei zur Verfügung gestellte Schriften. Durch die Kommunikation mit dem Google-Server ist nicht auszuschließen, dass IP-Adressen der Webseitenbesucher von Google gespeichert werden, was einen Verstoß gegen die in Deutschland geltende Datenschutz-Grundverordnung darstellt. Wer sich durch den Besuch einer solchen nicht DSGVO-kompatiblen Homepage in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht, hat u.U. Anspruch auf Schadenersatz. Einen solchen Anspruch einer einzelnen Person versucht die Kanzlei “RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis” nun in Schreiben an meist ahnungslose Homepagebetreiber einzutreiben. Angebliches Opfer ist ein Herr Wang Yu.

Daniel Loschelder

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Rechtsanwalt Daniel Loschelder ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und IT-Recht bei Loschelder Leisenberg in München.

Die wettbewerbsrechtlich aufgestellte Kanzlei engagiert sich in der Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Gewerbetreibenden.


Loschelder Leisenberg
loschelder@ll-ip.com
089 38 666 070

-> Hier eine Zusammenfassung zum Thema “Abmahnung Google Fonts” finden

Die in der Dorfstraße 6-8 in 40667 Meerbusch ansässig Kanzlei ist einem „Dikigoros“ zuzuordnen. Das ist die griechische Bezeichnung für „Rechtsanwalt“. Nach § 2 EuRAG ist Nikolaos Kairis bei der Rechtsanwaltskammer in Deutschland zugelassen. Diese berufsrechtliche Regelung erlaubt es in der EU-zugelassenen Rechtsanwälten, in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft seinen Beruf auszuüben.

An gleicher Adresse in Meerbusch befindet sich die RAAG-Kanzlei GmbH ansässig ist. Diese befasst sich mit Services im Rahmen von Inkassodienstleistungen (§ 10 I 1 Nr. 1 RDG), aber auch mit dem Forderungsankauf von Forderungen aus Rechnungen, jeweils in der Form des unechten Factorings sowie Gewährung von Darlehen gegen Verpfändung v.a. von beweglichen Gebrauchsgegenstände gemäß den Regelungen in § 34 GewO und Pfandleiher VO. Geschäftsführerin ist Antonela Tsikou, Alleingeschäftsführerin ist die ARGA Holding GmbH i.Gr. Das Unternehmen ist keine Rechtsanwaltskanzlei, sondern ein Inkassounternehmen.

Abmahnung für Wang Yu

“Dikigoros Nikolaos Kairis” mahnt für Herrn Wang Yu an, der sich durch den Besuch der angemahnten Homepage in seinen Rechten verletzt sieht. Der Seitenbetreiber sei nach Art. 4 Ziffer 7 DSGVO in Anspruch zu nehmen, weil der die IP-Adresse des Mandanten nutze, ohne Herrn Wang Yu um Erlaubnis zu bitten. Die IP-Adresse sei eine personenbezogene Information. Die IP-Adresse würde durch die Nutzung von Google Fonts übertragen. Inhalt des Schreibens ist zudem, die Quelle der Rechteverletzung bei extrem kurzer Fristsetzung zu entfernen.

Rechtsanwalt Daniel Loschelder, den wir in Zusammenhang mit Google Fonts gern als Experten empfehlen, dazu: “Bei Google Fonts, auf die sich die Abmahnung der RAAG Kanzlei bezieht, handelt es sich um ein interaktives Verzeichnis mit über 1400 Schriftarten, welche von Google zur freien Verwendung bereitgestellt werden. Das bedeutet, dass jeder Websitebetreiber ohne Zahlung einer Lizenzgebühr Google Fonts verwenden kann. Google Fonts bietet dem Betreiber einer Website die Option, Schriften auf der eigenen Website zu nutzen, ohne dass diese auf den jeweiligen Server hochgeladen werden müssen. Beim Aufruf der Website durch einen Benutzer werden diese Schriften dann über einen Server von Google nachgeladen, wodurch Daten an Google übertragen werden. Es ist jedoch auch möglich, Schriften lokal auf der eigenen Website einzubinden. Hierzu müssen die verwendeten Google Fonts heruntergeladen und auf der eigenen Website hochgeladen werden. Dadurch wird die Verbindung zum Google Server getrennt und eine Informationsübertragung an Google ausgeschlossen.” Technisch ist die Abschaltung von Google Fonts aber aufgrund der Verwendung der unterschiedlichsten Redaktionssysteme mehr oder weniger komplex und meist vom Seitenbetreiber selbst nicht allein zu bewerkstelligen.

Forderungen von RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis

Neben Löschung und Unterlassung fordert die RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis im Auftrag von Wang Yu Auskunft über die Datenverarbeitung entsprechend Art. 15 DSGVO. Der angeschriebene Websitebetreiber muss diese Auskunft „grundsätzlich innerhalb eines Monats“ erteilen. Wang Yu selbst habe einen tatsächlichen und wirtschaftlichen Nachteil durch den nicht DSGVO-konformen Umgang des Seitenbetreibers erlitten. Dieser Schaden wird auf 140 Euro beziffert. Das ist nicht viel Geld im Vergleich zu sonstigen Abmahnungen, die Gefahr des Anschreibens liegt aber in der Forderung diverser Pflichten. Die RAAG Kanzlei und Dikigoros Nikolaus Kairis machen zudem die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit geltend: „30 € plus Auslagen von 20 €“

Ein Vergleichsangebot macht Hoffnung, dass “alle Ansprüche” nach Zahlung erledigt seien und man sich verpflichtet: „… keine weiteren juristischen aus dieser Cause gegen Sie einzuleiten. Vorsorglich informiere ich Sie, dass mein Mandant mich in anderen gleichgeschalteten Fällen mit der Klage mandatiert hat“.

Was tun nach Abmahnung gg. Google Fonts?

Rechtsanwalt Loschelder, Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz: “Zunächst sollten Betreiber einer Website Google Fonts rechtssicher einbinden. Keinesfalls sollte die Website vorschnell abgeschaltet werden, dafür besteht keine Notwendigkeit. Spezialisierte Dienstleister sind behilflich, Google Fonts rechtssicher einzubinden. Materiell muss man sagen, dass in der Rechtsprechung der nationalen Gerichte zur DSGVO derzeit einiges im Fluss ist. Unsere Meinung nach stehen dem Herrn Wang Yu die von der RAAG Kanzlei und Dikigoros Nikolaus Kairis geltend gemachten Ansprüche nicht zu. Es ist zwar richtig, dass Art. 82 DSGVO einen Schadensersatzanspruch gibt, hier ist jedoch die Frage, inwiefern die Verarbeitung von IP-Adressen einen solchen Schadensersatzanspruch begründen soll. Zudem drängt sich hier ein rechtsmissbräuchliches Verhalten auf. Zwar ist es legitim, einen gesetzlich zustehenden Anspruch geltend zu machen; wenn hier jedoch sachfremde Erwägungen auftreten, kann die Geltendmachung eines solchen Anspruchs auch rechtsmissbräuchlich sein.”

Muss ich auf Abmahnungen reagieren?

Ja, das muss man, insbesondere der Punkt des “Fortgesetzten Handelns” ist wichtig und erfordert ein schnelles Tätigwerden möglichst innerhalb der Frist. Also: die strittigen GoogleFonts sollten schnell entfernt oder die Nutzung durch entsprechende Angaben zum Datenschutz autorisiert werden. Eine Zahlungsverpflichtung steht im Raum und eine Zahlungsverweigerung bedeutet, dass man sich darüber einig werden muss, entweder im außergerichtlichen Verfahren oder eben vor Gericht. Es reicht nicht, sich auf eine vermeintliche Unzulässigkeit der Forderung zu beziehen und die Sache dann einfach auf sich beruhen zu lassen. Unter Umständen entsteht aus Untätigkeit irgendwann ein pfändbarer Titel, gegen den man sich dann nicht mehr wirklich wehren kann.

Erste Hilfe

Bei der Entfernung von Google Fonts bzw. der Anpassung der Datenschutzerklärung an die Erfordernisse der DSGVO stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir entfernen Google Fonts zum Preis von 75 Euro zzgl. Mehrwertsteuer von Ihrer Homepage. Senden Sie dazu ein Mail an googlefonts@verbraucherschutz.tv und halten Sie die Zugangsdaten zu Ihrem Redaktionssystem bereit.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 13 Kommentare
Kategorien: Abmahnung Google Fonts

13 Kommentare zu “RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis und Wang Yu – Google Fonts Abmahnung”

  1. Sascha sagt:

    Das ist genau mein Humor: Eine Kanzlei, die auf ihrer eigenen Webseite gegen die DGVO vertößt, versendet Abmahnungen wegen DSGVO Vertößen. Warum? Openstreetmap wurde auf der Webseite der Kanzlei ohne meine Zustimmung geladen und selbst in der Datenschutzerklärung findet sich dazu nichts. Hochgradig unseriös!!! Übrigens: Beweismaterial ist gesichert und bereits an die Presse übergeben. Siehe auch Screenshots zu dieser Rezension.

    Webseitenbetreiber binden OpenStreetMap über ein iframe bzw. durch den Abruf der Kartenbilder vom Server des Anbieters ein. Auf diese Weise erhebt die Map automatisch Daten zum User, unter anderem die IP-Adresse. Dabei handelt es sich um personenbezogene Daten. Seitenbetreiber müssen dafür Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) beachten. Das bedeutet: Informieren Webseitenbetreiber in ihrer Datenschutzerklärung Nutzer nicht darüber, wie, warum und in welchem Umfang sie Daten erheben und an OpenStreetMap versenden, erfüllen sie nicht die Voraussetzungen des deutschen Datenschutzes.

    Jemand sollte diese Kanzlei wegen Verstoß gegen DSGVO abmahnen…. 🙂

    1. Ja mach doch, fände ich gut.
      LG Usch

  2. Karsten W. sagt:

    Ohne im Original vorliegende Vertretungsvollmacht dürfte meiner Meinung nach kein wirksamer Vertretungsnachweis für den angeblichen Anwalt besteht. ….oder irre ich hier?

    Und warum sollte ohne wirksamen Mahnbescheid oder Urteil/Titel eine Zahlungsverpflichtung entstehen ???

    Und schließlich der Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO — wie soll der erfolgen ohne Identifikation des Betroffenen?

    Was sehe ich hier möglicherweise falsch?

    1. Da siehst du einiges falsch 😉

      – Der Vertretungsnachweis besteht, hätte er ihn nicht wär’s auf wackeligen Füßen. Aber wenn er sagt, er hat ihn, dann hat er ihn – Anwälte dürfen das einfach behaupten…
      – Eine Abmahnung verlangt etwas, tut man es nicht, kann es Schwierigkeiten geben. Aber eine Forderung ist IMMER wirksam, solange sie unwidersprochen bleibt. ich kann dir schreiben, dass ich 1000 Euro von dir bekomme, weil di mir dein Pony nicht passt. bleibt’s unwidersprochen und ich bekomme einen Titel, dann zahlst du…

      Mahnbescheid/Urteil/Titel kommen doch erst am Ende der Anwaltsernährungskette!

      – Die Identifikation ist ja möglich und der Anwalt hätte das Recht über Speicherdatenerfassung bei den entsprechenden Einrichtungen Auskunft zu erlangen.

      Es wirkt also alles höchst zweifelhaft – da gebe ich dir recht. Aber die meisten zahlen die eigentlich recht geringe Summe, um weiterem Ärger zu entgehen. Mit komplizierten Fällen, Widersprüchen etc. wird sich dieser Herr wahrscheinlich gar nicht befassen. Das ist nicht Teil des Geschäftsmodelles.

  3. Thomas sagt:

    Wo genau findet man das Musterschreiben von Ra Loschelder?

    1. Hier

      Das bitte ausfüllen und das Schreiben vom Abmahnanwalt hochladen. Das anwaltliche Schreiben kostet 100 Euro + Mwst.

  4. P.Trunzer sagt:

    Kann man gegen die versendende RA-Kanzlei selbst vorgehen, wenn, wie oben im letzten Satz zu lesen ist, dass die Geltendmachung selbst missbräuchlich sein kann?
    Hier besteht dringender Bedarf die Gesetzeslage zu ändern und mit dem Unding der Abmahnungen aufzuräumen !
    Hallo Herr Buschmann, bitte endlich handeln !!!

    1. Hallo, das ist keine Lösung. Wichtig wäre, dass Gerichte diese Rechtsmissbräuchlichkeit erkennen und entsprechend urteilen. Das Urteil des LG München hätte so in der Form niemals gesprochen werden dürfen. Die passenden gesetze gibt es…

  5. Miriam W. sagt:

    Guten Tag!
    Wo finde ich denn ein entsprechendes Musterschreiben von RA Loschelder?
    Vielen Dank!

    1. Hier

      Das bitte ausfüllen und das Schreiben vom Abmahnanwalt hochladen. Das anwaltliche Schreiben kostet 100 Euro + Mwst.

  6. Michael Schäfer sagt:

    Also sollte man die Seite anpassen und nicht auf das Schreiben reagieren, richtig?

    1. Googlefonts entfernen und – meine Empfehlung – Musterschreiben von Ra Loschelder hinschicken. Abmahnungen sind tricky formuliert. Den Rat “Nicht reagieren” kann ich hier nicht geben. Mein Rat ist nur icht zahlen”!

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