Inhaltsangabe
Wer an der Börse, beim Traden oder Termingeschäften auf fette Gewinne spekuliert, muss auch immer auf satte Verluste eingestellt sein. Verluste steuerlich abzusetzen ist in diesem Jahr etwas komplizierter geworden und viele Anleger, Trader oder von Insolvenzen geschädigte Kapitalanleger wissen noch gar nichts von ihrem Glück. Das Finanzministerium hat die Verrechnungsregeln für Termingeschäfte wie bereits vielfach angekündigt nun konkretisiert und Grenzen für die bis dazo mögliche Verlustabschreibuzng gesetzt. Ganz bös dabei: Die seit Mitte des Jahres geltenden Anwendungsregeln für ein BMF-Schreiben aus 2016 werden von den deutschen Finanzverwaltungen rückwirkend zum 1. Januar 2021 angewendet. … weiterlesen
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