Schadensersatzansprüche Wirecard – Wirtschaftsprüfer von EY in der Pflicht

/ 11.08.2020 / / 102

Verdacht des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, der Untreue, der unrichtigen Darstellung, der Marktmanipulation und zuletzt auch noch der Geldwäsche – die Liste der Vorwürfe gegen die insolvente Wirecard AG ist lang. Da drängt sich die Frage auf, wie das Unternehmen offenbar über Jahre seine Bilanzen fälschen und niemand etwas gemerkt haben will.

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Neben der Frage, ob die staatlichen Aufsichtsinstrumente im Fall Wirecard versagt haben, geraten auch immer mehr die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) in den Mittelpunkt. Sie haben jahrelang den Bilanzen des Konzerns ihren Segen erteilt und erst für den Jahresabschluss 2019 das Testat verweigert. Da lag schon ein Sonderprüfungsbericht vor, der auf die Ungereimtheiten bei Wirecard hinwies.

Das Ende ist bekannt: Wirecard musste einräumen, dass fast 2 Milliarden Euro verschwunden sind und vermutlich nie existiert haben. Es folgte die Insolvenz. Anleger und Aktionäre der Wirecard AG müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Dabei sind die Bilanzfälschungen bei Wirecard offenbar nicht neu gewesen, sondern dauern schon seit Jahren an. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft deuten darauf hin, dass die Bücher schon seit 2015 „frisiert“ wurden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY erteilte in diesen Jahren dennoch immer ihr Testat.

Dafür muss sie sich nun verantworten. Die beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelte Wirtschaftsprüfer-Aufsicht Apas hat ein Prüfverfahren gegen EY eingeleitet. Wie das Handelsblatt berichtet, untersucht die Apas sämtliche Konzern- und Jahresabschlussprüfungen von Wirecard seit 2015.

„Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY hat regelmäßig grünes Licht für die Wirecard-Bilanzen gegeben. Anleger vertrauen natürlich auf das Testat der Wirtschaftsprüfer und darauf, dass sie ihren Prüfungspflichten sorgfältig nachgekommen sind. Wurde gegen Prüfungspflichten verstoßen, stehen die Wirtschaftsprüfer in der Haftung. Anleger können daher Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer geltend machen“, sagt Rechtanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kommen auch Vorstände und Aufsichtsräte der Wirecard AG als Anspruchsgegner in Betracht. Angesichts der vermutlich  über Jahre andauernden Bilanzfälschungen liegt es nah, dass sie gegen ihre Aufsichtspflicht verstoßen haben.

Gerade bei Kleinanlegern können auch Ansprüche gegen Anlageberater entstanden sein, wenn diese Wirecard-Wertpapiere empfohlen aber nicht ordnungsgemäß über bestehende Risiken der Geldanlage informiert haben.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Wirecard-Anlegern eine kostenlose Erstberatung an.

Mehr Informationen: https://www.wirecard-anwalt.de/

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