Aussteigen für ein Jahr – Postadresse

/ 05.03.2019 / / 448

Bei einem Ausstieg auf Zeit ergibt sich die Problematik der zuverlässigen Postzustellung. Insbesondere bei der Aufgabe des festen Wohnsitzes fehlt eine Anschrift für wichtige Post. Erst wenn man sich mit diesem Thema intensiver befasst wird deutlich, dass man hier ohne ein funktionales System nicht auskommt und der Freiheitsdrang an Grenzen stößt.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Wer z.B. als “Digitaler Nomade” mit dem Auto unterwegs ist, braucht für dieses Auto eine Anschrift als erforderliche Angabe im Fahrzeugschein. Niemand zwingt einen, diese Adresse nach Aufgabe der Meldeadresse durch Abmeldung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu ändern, aber wer es nicht tut, riskiert die Unzustellbarkeit von Informationen des Straßenverkehrsamtes (z.B. Rückrufaktionen für das Fahrzeug), der Bundeskasse Trier (für Meldungen und Rechnungen bezüglich der kfz-Steuer) und der Polizei und sonstigen Ermittlungsbehörden in Bezug auf Strafmandate. Wer hier nicht auf die an ihn gerichtete Post reagieren kann, riskiert nicht nur hohe Bußgelder. Eine konsequente Nichterreichbarkeit kann zu Zwangsstillegungen führen oder aber bei Behörden sogar zu Gefängnisstrafen, falls fällige Gebühren oder Strafgelder nicht bezahlt werden. Wem z.B. aufgrund des Überfahrens einer roten Ampel in Österreich der Führerschein eingezogen wird, dann ist der „Digitale Nomade“ plötzlich ohne erforderliche Genehmigung im Straßenverkehr unterwegs.

Man kann sich in solchen Fällen nicht durch eine urlaubsbedingte Abwesenheit herausreden, den nach aktuellem deutschen Meldegesetz muss man für Behördenpost erreichbar sein.

Es gibt unterschiedliche Lösungsansätze und der auf der Hand liegendste ist ein Nachsendeauftrag bei unveränderter Eigentümeranschrift im KFZ-Schein. Einen solchen Antrag sollte man direkt bei der Post vor Ort ausfüllen, um nicht Internet-Abzockern in die Hände zu fallen.

Das ist nicht legal, aber für kürzere Auslandsaufenthalte wie z.B. mein Projekt “Aussteigen für ein Jahr” durchaus angemessen. Da man Sorge für seine Erreichbarkeit getragen hat, werden große juristische Folgen bei der Aufdeckung dieser Ordnungswidrigkeit nicht zu erwarten sein.

Allerdings: wohin soll dieser Nachsendeauftrag die Post versenden?

Dafür gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder eine Person des Vertrauens nimmt die Post an und sendet sie weiter, oder aber man beauftragt einen professionellen Dienst mit so etwas.

Die Übernahme der Weiterleitung durch Freunde oder Verwandte ist für viele Betroffene nicht Mittel der ersten Wahl, weil zum Aussteigen auch gehört, dass man niemanden mit seinem Kram belästigt. Daher habe ich mich für einen Scan-Service entschieden.

Sie erreichen mich unter der Adresse

Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg
Scanbox #06167
Ehrenberger Straße 16a
10245 Berlin

Hier kommen alle Sendungen des Nachsendeauftrages an, werden gescannt und an meine E-Mail-Adresse gesendet. Kosten pauschal monatlich: 10 Euro plus 1,20 Euro für jeden von mir zur Öffnung angeforderten Brief. Im Backend sehe ich, welche Briefe angekommen sind und entscheide mich entweder für das kostenlos Löschen oder für das kostenpflichtige Weiterleiten. Sollten es mehr als 30 Briefe pro Monat sein, dann empfiehlt sich das Upgrade zur 50 Euro-Flatrate ohne mengenmäßige Beschränkung der Öffnungen.

Ideal ist es aber auf jeden Fall, die Zahl der Postsendungen in den letzten Monaten im alten System ordentlich zu prüfen und Zusendungen entweder abzustellen oder den Versender, z.B. die Versicherung, über die neue Adresse zu informieren.

Ich würde das vorgenannte Vorgehen im Rahmen der Möglichkeiten als ideal einstufen, da ich mich auf diesem Wege bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abmelden kann und trotzdem für ein Jahr relativ entspannt wichtiger Post entgegennehmen kann. Natürlich ist das nicht ganz korrekt und eventuell wird da auch mal ein Bußgeld fällig – aber wenn man wirklich “Aussteigen für ein Jahr” verfolgen will und in Deutschland keinen festen Wohnsitz mehr hat, dem bleibt nichts anderes übrig.

Wer jetzt daran denkt, seinen festen Wohnsitz bei einem Freund oder sesshaften Familienmitglied einzurichten, dem sei gesagt, dass auch das illegal ist. Denn ein Vermieter oder Wohnungseigentümer darf dies nur durch Unterschrift bezeugen, wenn er sicher ist, dass dieser Wohnsitz auch Lebensmittelpunkt ist. Andererseits: Ist ein nutzbares Bett und ein Schrank vorhanden und wird vielleicht sogar das Auto für die Abwesenheit bei einem Freund abgestellt und wird dann noch pro Monat ein angemessener Betrag als “Miete” überwiesen, dann sollte das alles unproblematisch sein

Ein Sonderthema ist für digitale Nomaden das Finanzamt. Da durch das passive Grundeinkommen (z.B. Mieteinkünfte) oder aktives Arbeiten z.B. als Dienstleister im WEB ein zu versteuerndes Einkommen vorliegt, muss es auch eine Steuernummer geben und ein Finanzamt, das diese Steuern berechnet und einzieht.

In meinem Fall wurde das Finanzamt gebeten, mich betreffende Post ausschließlich an einen Empfangsbevollmächtigten zu senden. Ausgewählt habe ich meine Steuerberaterin. Auch das ist wieder im engen Maß gesehen nur dann legal, wenn das Finanzamt seine Zuständigkeit aus dem festen Wohnsitz des Steuerpflichtigen ableitet und dieser eine Meldeadresse im FA-Bezirk hat. Da ich aber während meines Projektes “Austeigen für ein Jahr” konkret weiterarbeiten werde und auch brav meine Steuern zahlen werde, ist die Wohngemeinschaft mit meinem Kumpel die beste Lösung, vor allem, weil ich hier auch einen Briefkasten montieren kann.

Meine Steuerberaterin leitet wichtige Post an meine Scanbox weiter oder erledigt anfallende Dinge eigenverantwortlich im Rahmen der ihr vorliegenden Vollmachen.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Nachmals an dieser Stelle. Die Weigerung, eine feste Meldeadresse anzugeben, entspringt bei vielen Betroffenen nicht kindlichem Trotz oder reichsbürgerischem Widerstand, sondern einzig allein der Tatsache, dass man keinen festen Wohnsitz habe will auch nicht weiß, wie man an einen herankommen soll, ohne dafür Miete zu bezahlen. Einen Briefkasten kann man dafür nicht verwenden, da man drin wohnen müsste…

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: 3 Kommentare
Kategorien: Aussteigen für ein Jahr Schlagwörter:

3 Kommentare zu “Aussteigen für ein Jahr – Postadresse”

  1. Philipp sagt:

    Bitkasten

    Bund id

    Wenn es nur Rentenkasse, bank, Krankenkasse ist, dann vielleicht bis zur höchsten Ebene zu den Chefs mit Bundesverwaltungsamt und so durchreformieren – und ansonsten halt einen bezahlten Dienstleister wie Dropscan, clever, Reisswolf et.

    Nicht abschrecken lassen, oft sind die Online-Formular so unmöglich, dass man Sachen wie “keine Adresse”
    Oder “ohne festen Wohnsitz” oder “ohne Adresse” einfach nicht eingeben kann – da kommt man schonmal auf den Gedanken, dass ich genötigt werde, bei irgendeinem hamsterrad mitspielen zu müssen, nur um eine Adresse zu haben. Selbst beim Amt lassen sich oft die Formulare nicht richtig ausfüllen – das ist stuemperei oder noch duemmeres, von Kriminalität Mal abgesehen…
    Aber rein rechtlich nach Paragraph sowieso muss eine Adresse nur angegeben werden wenn es auch eine gibt…
    Oft reicht doch einfach eine kontacktmoeglichkeit(Email) – auch wenn Mal die gestressten Mitarbeiter nix davon verstehen oder so…
    Manchmal gibt es auch skurille Umwege welche man erst nach Analyse des Gesamtsystems versteht.
    zum Beispiel ist es seit 2016 möglich Basiskonten bei Banken zu führen ohne Meldeadresse, aber Postadresse bräuchte man für Zustellung der Kontoauszüge – aber wenn man Onlinebanking nutzt(gibt es auch mit “nur Leserechte”) dann wäre es ohne Postadresse möglich…
    Die Österreicher haben mittlerweile so ein government e – Postfach

    Das coolste wäre wohl sichererer Emailverkehr – das müsste schon bald möglich sein

    Grueße

  2. Philipp sagt:

    Ich habe das gleiche Problem – die Paragraphen und so würden das alles
    Möglich sein lassen, aber in der Praxis ist es Faschingsumzug.
    Wenn ich keine Adresse habe und ich möchte frei durch die Welt reisen, dann muss ich meine Rente und mein Konto aufgeben und als Straßenkünstler oder sonstwie und unter freiem Sternenhimmel und so…
    Ich hätte ja als erstes gedacht, dass ich mich einfach örtlich abmelde und beim Amt oder so oder bei den einzelnen Stellen meine E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit hinterlasse, im Gesetz ist das auch irgendwie so vorgesehen – aber in der Realität …

    Grueße

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961