Aktie der Biovolt AG an den Börsen Stuttgart und Wien vom Handel ausgesetzt

/ 12.11.2018 / / 223

Die Aktien der Biovolt AG (ISIN: CH0328339665) sind an den Börsen Stuttgart und Wien vom Handel ausgesetzt worden, teilte das Unternehmen am 8. November 2018 in einer Ad-Hoc-Meldung mit. Nach Angaben des Unternehmens werde daran gearbeitet, dass der Handel so schnell wie möglich wieder aufgenommen wird. Außerdem hat es einen Wechsel in der Geschäftsführung gegeben.

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Innerhalb kurzer Zeit ist das die nächste schlechte Nachricht für Anleger der Biovolt AG. Erst am 23. Oktober hatte die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin vor Kaufempfehlungen für die Biovolt-Aktien durch eine Börsenbrief gewarnt. Die BaFin befürchtet, dass die Wertpapiere künstlich gepusht werden sollen und Anleger durch falsche oder irreführende Angaben in dem Börsenbrief zum Kauf der Aktien verleitet werden sollen. Außerdem gebe es Anhaltspunkte, dass bestehende Interessenkonflikte bewusst verschwiegen wurden.

Die Biovolt AG hatte sich dazu geäußert und mitgeteilt, dass das Unternehmen die Kaufempfehlungen nicht in Auftrag gegeben habe, sondern von einem Aktionär der Gesellschaft. Die Biovolt AG selbst sei von dem Börsenbrief kontaktiert worden und konnte in den Veröffentlichungen keine Anhaltspunkte für unrichtige oder irreführende Angaben entdecken.

„Die Warnung der BaFin sollten Anleger der Biovolt AG keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Es kommt immer wieder vor, dass Aktienkurse gezielt in die Höhe getrieben werden. Im Hintergrund ziehen oft Dritte die Fäden, die einen Großteil der Papiere halten und sie verkaufen, wenn der Kurs anzieht. Anschließend bricht der Kurs wieder ein und den Schaden haben dann die restlichen Aktionäre“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Die Untersuchungen werden zeigen müssen, ob der Kurs der Biovolt-Aktie manipuliert werden soll. „Derartige Manipulationen sind natürlich verboten, weil sie Anleger in sittenwidriger Weise schädigen können. Sollte dies bei der Biovolt AG der Fall sein und Anleger erhebliche Verluste erleiden, können sie ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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