Schadensersatz für Anleger von LetsBuylt, Venatus und Autev Aktien durchgesetzt

/ 23.10.2018 / / 131

Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hat für seinen Mandanten Schadensersatzansprüche gegen Markus Frick durchgesetzt. Das Landgericht Frankfurt sprach dem Anleger mit Urteil vom 12. Oktober 2018 Schadensersatz in Höhe von rund 47.000 Euro zuzüglich Zinsen zu.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

„Unser Mandant hatte Aktien von LetsBuylt, Venatus und Autev auf Empfehlung des Börsenbriefes „Deutscher Aktiendienst“ erworben. Aufgrund von Kurseinbrüchen hat er dabei erhebliche Verluste hinnehmen müssen. Das hatte allerdings wenig mit Pech zu tun, vielmehr steckte ein ausgefeiltes System dahinter. Im Hintergrund hielten Dritte die Aktien, deren Kurs durch die massive Bewerbung und Empfehlungen in die Höhe getrieben wird. Die Hintermänner verkauften ihre Aktien dann mit Gewinn und der Kurs brach wieder ein. Den Schaden haben am Ende meist die Anleger. Allerdings haben sie auch gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, wie das Urteil des Landgerichts Frankfurt zeigt“, so Rechtsanwalt Seifert.

In dem konkreten Fall zeichnete sich ein wiederkehrendes Muster ab. Der beklagte Markus Frick bewarb die Aktien von LetsBuylt über den Börsenbrief „Deutscher Aktiendienst“. Dabei wurde auf das große Potenzial der Aktien und den erwarteten Kursanstieg hingewiesen. Ziel dieser Aktion war es, einem Dritten, der einen großen Teil der LetsBuylt-Aktien hielt, den Abverkauf zu ermöglichen. In ähnlicher Weise wurde auch bei den Aktien von Venatus und Autev verfahren. Im Ergebnis stiegen die Kurse der Aktien kurzfristig stark an und brachen ebenso schnell wieder ein. „Bei unserem Mandanten stand nach Kauf und Verkauf dieser Aktien unterm Strich ein dickes Minus von mehr als 47.000 Euro. Dieses Geld wollten wir von dem Beklagten zurückholen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Die Schadensersatzklage hatte Erfolg. Das Landgericht Frankfurt entschied, dass der Beklagte in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise dem Kläger vorsätzlich Schaden zugefügt habe. Er habe die Kaufempfehlungen abgegeben obwohl er von dem konkreten Verlustrisiko der Anleger wusste, da er die Verkaufsabsichten der Hintermänner gekannt habe. Er habe die Empfänger des Börsenbriefs darüber getäuscht, dass er die Aktien nach bestem Wissen und Gewissen empfehle und nicht darüber aufgeklärt, dass die beworbenen Aktien von Hintermännern gehalten werden und diese die Aktien im Falle eines Kursanstiegs verkaufen werden. Ebenso habe er verschwiegen, dass es für seine Empfehlungen Provisionen bzw. Adressen erhalten habe. Insgesamt habe der Beklagte sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt. Das LG Frankfurt kam zudem zu der Überzeugung, dass der Anleger die Aktien aufgrund der Empfehlung gekauft habe und sprach ihm daher Schadensersatz zu.

„Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wir vertreten aber schon seit mehreren Jahren Anleger gegen Markus Frick und gehen daher davon aus, dass es Bestand haben wird und auch noch viele weitere Anleger gute Aussichten haben, Schadensersatzansprüche gegen Frick durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte
Rotebühlplatz 1
70178 Stuttgart
Deutschland

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Telefon: 0 711 – 520 888 0
Fax: 0 711 – 520 888 22
https://www.bruellmann.de

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Finanzen Schlagwörter: / / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961