Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Porsche zurückgeben

Abgasskandal – Porsche zurückgeben – Cayenne 3,0 TDI V6

/ 07.11.2018 / / 2.166

Wie können betroffene Porsche-Fahrer auf den aktuellen Porsche-Abgasskandal reagieren? Eine wirklich klare Option haben aktuell die Eigentümer des Modells PORSCHE CAYENNE 3,0 TDI. Bundesverkehrsminister Dobrindt hat über das Kraftfahrtbundesamt eine Rückrufaktion und einen Zulassungsstopp für den Porsche-Cayenne des Typs 3,0 TDI veranlasst, bzw. behördlich angeordnet. Der 6-Zylinder V-Motor kommt von Audi und steht unter dem begründeten Verdacht, über eine illegale Abschaltvorrichtung die gesetzlich geforderte Abgasreinigung abzuschalten, solang der Wagen sich nicht auf einem Prüfstand befindet. Porsche soll mit unzulässiger Software den Schadstoffausstoß manipuliert hat, um mit den betroffenen Dieselmotoren geforderte Grenzwerte unterschreiten zu können. Kunden können unter Umständen im Abgasskandal Porsche zurückgeben, denn durch die aktuelle Rückrufaktion könnten sich Veränderungen der Motorcharakteristik einstellen, die Kunden als Mangel bezeichnen könnten. Dadurch ergibt sich ein Rückgaberecht, wenn Porsche diesen Mangel nicht abschalten kann. Aktuelle Entwicklungen wie die Verhaftung des ehemaligen Porsche Managers Wolfgang Hatz passen ins Bild und lassen vermuten, dass Porsche tiefer im Abgasskandal verstrickt ist, als offiziell zugegeben wird. weiterlesen

Was gilt es bei Jahresreiseversicherungen zu beachten?

/ 01.08.2017 / / 394
Jahresreiseversicherung

Viele Deutsche verreisen mehr als einmal im Jahr. In diesem Fall ist es sinnvoll, eine Jahresreiseversicherung abzuschließen. Diese ist in der Regel günstiger, sobald pro Jahr mehr als eine Urlaubsreise unternommen wird. Die Reisen müssen bei der Versicherung nicht angemeldet werden. Mit einer Jahresreiseversicherung ist man ganzjährig lückenlos versichert, auch bei Kurztrips, Städtereisen und Wochenendausflügen. Doch was gibt es bei Jahresversicherungen zu beachten? Dies wird im folgenden Ratgeber erläutert.

Was ist eine Jahresreiseversicherung?

Bei der Einmalversicherung ist nur eine Reise versichert. Bei einer Jahresversicherung hingegen sind alle Reisen, die innerhalb eines Jahres unternommen werden, eingeschlossen. Sobald es mehr als ein Urlaub pro Jahr ist, lohnt sich diese Versicherung bereits. Das Risiko, eine Buchung zu versäumen, ist ausgeschlossen. Die Mehrprämie ist meist nur sehr gering. Mit dem Tarifrechner der Allianz kann innerhalb kürzester Zeit ermittelt werden, wie teuer eine Jahresversicherung ist. Doch was noch viel wichtiger ist: Die Vergleichstabelle gibt einen guten Überblick über alle Anbieter, sodass die günstigste Versicherung mit den besten Leistungen ausgewählt werden kann.

Was ist in einer Jahresreiseversicherung enthalten?

Die Jahresreiseversicherung gilt gewöhnlich für alle Reisen innerhalb eines Jahres bis zur Dauer von 56 Tagen. Falls die Reisen bis zu 365 Tage dauern, kann auch die Langfrist-Variante gewählt werden. Die Jahresreiseversicherung beinhaltet je nach Anbieter verschiedene Reiseversicherungen. Dazu gehören beispielsweise folgende Versicherungen: Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Auslandskranken- und Reisegepäckversicherung. Beim Abschluss der Versicherung ist es wichtig, darauf zu achten, dass der Schutz auch wie gewünscht ist. Beim Vergleich der verschiedenen Anbieter spielen somit die Leistungen eine wichtige Rolle. Insbesondere bei der Auslandskrankenversicherung empfiehlt es sich, die Bedingungen genau zu prüfen. Ein wichtiges Kriterium ist je nach den eigenen Reiseländern auch die Frage, ob die Versicherung nur in Europa oder weltweit gilt. Ebenso sollte geprüft werden: Ist bei einer Familienversicherung jedes Familienmitglied auch einzeln bei seinen Reisen versichert oder gilt der Schutz nur, wenn alle zusammen eine gemeinsame Urlaubsreise antreten?

Welche Leistungen sollte die Jahresreiseversicherung enthalten?

– Reiserücktrittsversicherung: hilft bei Stornokosten
– Reiseabbruchversicherung: übernimmt Mehrkosten, falls die Rückreise früher angetreten wird
– Auslandskrankenversicherung: kommt für Behandlungskosten und medizinisch notwendigen Krankenrücktransport auf
– Reiseunfallversicherung: hilft bei Bergungs- und Rettungskosten
– Reisegepäckversicherung: ersetzt Verlust verschiedener Dinge

Was gilt es in Bezug auf den Abschluss und die Kündigung der Jahresversicherung zu beachten?

Der Vertrag kann vor Ort, im Internet, aber ebenso am Telefon abgeschlossen werden. Die Vertragsgegenstände müssen hierfür nicht schriftlich aufgeführt werden und es ist auch keine Unterschrift erforderlich. Ein mündlich am Telefon geschlossener Vertrag ist demzufolge ebenfalls gültig. Dies ist erlaubt, aber dennoch oftmals heikel, denn die Inhalte liegen nicht in der schriftlichen Form vor. Das Widerrufsrecht beträgt bei einem am Telefon abgeschlossenen Vertrag 14 Tage. Ist diese Frist verstrichen, wird es schwierig, aus dem mündlich abgeschlossenen Vertrag wieder herauszukommen. Was die Kündigung anbelangt, die Jahresreiseversicherung verlängert sich grundsätzlich automatisch, wenn vor Ablauf nicht selbst gekündigt wird. Die Kündigungsfrist kann je nach Anbieter vier Wochen, aber auch drei Monate betragen.

Fazit

Wer mehrmals im Jahr verreist, sollte eine Jahresreiseversicherung abschließen, denn dies ist in diesem Fall günstiger als eine Einmalversicherung. Sie gilt je nach Abschluss für eine Einzelperson oder die gesamte Familie. Sie spart die Mühe und den Aufwand, vor jeder Reise eine neue Versicherung abzuschließen. Das Paket, also was in der Versicherung enthalten sein soll, kann ganz nach individuellen Bedürfnissen zusammengestellt werden und sollte alle gewünschten Leistungen beinhalten.

Unwahre Behauptungen müssen aus dem Internet gelöscht werden

/ 26.07.2017 / / 55

Das Internet vergisst nicht so schnell. Unwahre Behauptungen im Internet haben Folgen. Wer einmal eine unwahre Tatsachenbehauptung ins Netz gestellt hat, steht dafür auch in der Haftung. Das gilt nicht nur für seinen eigenen Beitrag, sondern auch für die Weiterverbreitung der unwahren Behauptung durch Dritte. Nach einer Entscheidung des BGH ist der Autor als Störer verpflichtet, nicht nur seinen eigenen Beitrag zu löschen, sondern auch auf die Löschung hinzuwirken, wenn sich der Beitrag im Netz weiterverbreitet hat. weiterlesen

Abgasskandal: Warten auf Sammelklage gegen Mercedes ist noch keine Option

/ 19.01.2019 / / 6.342

3 Millionen Mercedes-Diesel der Schadstoffklassen 5 und 6 werden aufgrund zu schlechter Abgaswerte von Mercedes zurückgerufen. Viele warten auf die Sammelklage gegen Mercedes. Die Daimler AG kommt mit dem Rückruf auch einer drohenden Aufforderung durch das Kraftfahrtbundesamt zuvor. Mittlerweile gibt es auch kartellrechtliche Untersuchungen und natürlich sind die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. Das Landgericht Stuttgart hat dem Autobauer in drei verbraucherfreundlichen Urteilen die Verwendung einer unzulässigen Abschaltvorrichtung zur Last gelegt weiterlesen

BGH: Pauschale Gebühr für SMS-TAN unzulässig

/ 25.07.2017 / / 97

Pauschale Gebühr für SMS-Tan unzulässig: Online-Banking ist heute weit verbreitet. Viele Bankkunden nutzen dabei das „SMS-TAN-Verfahren“. Die Bank darf für das Versenden der SMS keine pauschalen Gebühren verlangen. Entsprechende Klauseln in den Verträgen seien unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Juli 2017 (Az.: XI ZR 260/15). weiterlesen