Diskussion um Erbschaftssteuer – Möglichkeiten zur Steueroptimierung nutzen

/ 19.03.2015 / / 51

Die Diskussion um Steuergerechtigkeit bewegt die Menschen schon lange. Im Fokus ist dabei auch die Erbschaftssteuer. Besonders nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014. Das BVerfG hatte entschieden, dass die Privilegierung von Firmenerben im Vergleich zu Privaterben zwar nicht grundsätzlich, jedoch in der aktuellen Form, verfassungswidrig sei. Der Gesetzgeber in Berlin muss bis Mitte 2016 nachbessern.

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Die Erbschaftssteuer teilt die Bürger in zwei Lager. Gegner halten sie für ungerecht, weil das vererbte Vermögen ohnehin schon versteuert wurde. Befürworter halten es hingegen für unfair, dass das Arbeitseinkommen versteuert werden muss während der Erbe ohne eigenes Zutun sein Vermögen vermehrt.

Die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) sprach sich gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ für eine radikale Reform aus. Ihr Vorschlag: Alle Sonderregelungen bei der Erbschaftssteuer streichen und als Ausgleich den Spitzensteuersatz auf 15 Prozent senken. Das würde dem Fiskus sogar mehr Geld in die Kassen spülen. Die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sind weniger weitreichend. Er möchte bei einer Erbschaft oder Schenkung von 20 Millionen Euro auch das Privatvermögen eines Firmenerben heranziehen.

„Welche Vorschläge zur Reform der Erbschaftssteuer sich durchsetzen und welche Belastungen auf die Erben zukommen werden, lässt sich noch nicht seriös beantworten. Klar ist aber, dass es im Rahmen der Gesetze Möglichkeiten gibt, die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu optimieren. Und es ist auch legitim, den gesetzlichen Spielraum auszunutzen, um die steuerlichen Belastungen nicht zu hoch werden zu lassen“, sagt der Berliner Rechtsanwalt und Steuerberater Dirk Mahler von der bundesweit tätigen Kanzlei ROSE & PARTNER LLP. Diese Spielräume beschränken sich nicht nur auf Firmenerben, sondern erstrecken sich auch auf Erben von Privatvermögen.

„Besonders bei der Unternehmensnachfolge, beim Übergang von Immobilien und lebzeitigen Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten sollten die Möglichkeiten zur Steueroptimierung genutzt werden“, empfiehlt Rechtsanwalt und Steuerberater Mahler.

Mehr Informationen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer unter http://www.rosepartner.de/erbschaftsteuer-schenkungsteuer.html

 

Dirk Mahler

Rechtsanwalt

Steuerberater

 

 

ROSE & PARTNER LLP.

Hackescher Markt

Anna-Louisa-Karsch-Str. 9

10178 Berlin

 

Tel: 030 / 25 76 17 98 – 0

Fax: 030 / 25 76 17 98 – 9

 

mahler@rosepartner.de

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