Unser Partnerportal kapitalschutz.tv berichtet heute über ein außergewöhnliches Urteil, das die Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen erstritten hat. Eine Anlegerin bekam Schadensersatz zugesprochen, weil sie bei der Vermittlung der Anlage – ein Schiffsfonds – nicht über Risiken informiert wurde, die das GmbH-Gesetz für Gesellschafter einer GmbH birgt. Anleger sind als Kommandatisten einer Fondsgesellschaft nämlich für die Liquidität der Gesellschaft verantwortlich, wenn diese dauerhaft nicht aus den roten Zahlen kommt. So wird das so genannte “Innenhaftungsrisiko” definiert. Das LG München entschied erstmals, dass diese Bestandteile des GmbH-Gesetzes ein Risiko darstellen, über das im Prospekt hätte informiert werden müssen. Sollte das Urteil gegen die Unicredit Bank Rechtskraft erlangen bedeutet dies, dass man nahezu allen geschlossenen Fonds auf Basis einer fehlerhaften Risikoaufklärung Fehler im Prospekt nachweisen könnte.
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
1live-Schul-Duell – Schulen haben massiv geschummelt – App wurde trickreich “geknackt”
29. Januar 2015 / 24.05.2017 / / 796Der NRW-Jugendsender “1live” hat die Qualifikation zum “1live-Schul-Duell” um ein Konzert mit Mark Forster abgebrochen. Grund: Die teilnehmenden Schulen haben per Qualifizierungs-App so massiv geschummelt und sich gegenseitig die Ergebnisse gefälscht, dass es nicht mehr möglich ist, einen Gewinner zu ermitteln, ohne ausschließen zu können, dass bei der Jagd nach dem HighScore gemogelt wurde. Die Qualifikanten für die Teilnahme an der Endrunde werden nun zu einem bestimmten Termin ermittelt. Alle Schulen können mitmachen. … weiterlesen
Lebensversicherer wollen Zinsen senken – Widerruf prüfen
28. Januar 2015 / 24.05.2017 / / 62Fast unbemerkt hat die Bundesregierung im Sommer 2014 das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) verabschiedet. „Die Folgen zeigen sich jetzt“, sagt Joachim Cäsar-Preller. Denn viele Lebensversicherer wollen in diesem Jahr die laufende Verzinsung senken. … weiterlesen
Das Guthabenkonto – ein Konto für jedermann
28. Januar 2015 / 28.01.2015 / / 331Im April 2014 verabschiedete die Europäische Union eine Resolution, derzufolge jeder Bürger der EU, gleich ob mit festem Wohnsitz oder ohne, die Möglichkeit bekommen muss, eine Bankverbindung zu besitzen. Immerhin leben in der EU immer noch 40 Millionen Menschen ohne Girokonto. Die Gründe dafür mögen vielfältig sein. Möglicherweise sieht es die alte Bäuerin in den sardischen Bergen als eher nicht notwendig, der Obdachlose in der Münchner Innenstadt kann kein Konto eröffnen. Dabei ist dies gerade der Teufelskreis: Keine Wohnung, kein Konto, kein Konto, keine Wohnung. Alleine in Deutschland soll die Zahl der Bürgerinnen und Bürger ohne Girokonto 670.000 betragen. Die Bundesregierung will hier entgegenwirken. Viele Menschen hierzulande gehen davon aus, dass eine negative Schufa gleichbedeutend mit der Tatsache ist, dass eine Kontoeröffnung nicht möglich scheint. Dieser Sachverhalt stimmt so nicht. Auch für diesen Personenkreis besteht eine Lösung. … weiterlesen
Euro Grundinvest 15: LG München geht von Verletzung der Aufklärungspflicht aus
28. Januar 2015 / 24.05.2017 / / 113Am 27.01.2015 befasste sich das Landgericht (LG) München I in einer mündlichen Verhandlung erstmals mit den Vorwürfen gegen die Euro Grundinvest-Gruppe. Geklagt hatte ein Anleger des Euro Grundinvest 15, welcher sich im Jahre 2011 mit einem Betrag von EUR 15.000,00 über die Treuhänderin OVT Odeon Verwaltungs- und Beteiligungstreuhand GmbH & Co. KG an dem geschlossen Fonds beteiligte. Auch dieser Fonds hat zwischenzeitlich die Ausschüttungen eingestellt und „Unregelmäßigkeiten“ in der Fondsabwicklung eingeräumt. … weiterlesen
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