Texte für Rechtsanwälte – anwalt24.de

/ 28.10.2017 / / 1.032

Die Agentur .txt befasst sich in inhaltlicher und vor allem strategischer Auseinandersetzung seit mittlerweile 14 Jahren mit Texten für Rechtsanwälte. Als gelernte Journalisten wissen wir um die Notwendigkeiten einer optimalen Darstellung aus inhaltlicher Sicht. Im Laufe der Zeit angeeignet haben wir uns aus über 8000 Veröffentlichungen einzelner Texte für Rechtsanwälte aber auch ein Gespür dafür, wie strategisch mit Inhalten umzugehen ist. Strategisch bedeutet: Antworten suchen auf das Warum, Wie und Wo einer Text-Veröffentlichung. Sie haben individuelle Fragen? Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein unverbindliches Informationsgespräch, idealerweise per Mail unter info@talking-text.de.

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Insbesondere befassen wir uns mit dem “Wo veröffentlichen?”

Beiträge in anwalt24.de

anwalt24.de – ein Onlineportal für Rechtsanwälte und in Herausgeberschaft von Wolters Kluwer seit Jahren ein sehr wichtiges Standbein im Anwaltsmarketing. Aus Sicht eines Texters und Suchmaschinenoptimierers muss anwalt24.de aber sehr differenziert betrachtet werden. So hilft das Portal kaum bei der allgemeinen Suche: Wer als einen Anwalt in Bamberg sucht, der findet ihn in den seltensten Fällen in Suchergebnisanzeigen von anwalt24.de, ebenso erfolglos bleibt die Suche nach “Rechtsanwalt + Fachgebiet”. Die große Stärke von anwalt24.de liegt in der Übermittlung aktueller Inhalte an den Mediendienst “Google News”.

Dies erklärt sich am besten an einem praktischen Beispiel. Ein Rechtsanwalt, der gegen 16 Uhr über eine wichtige Entscheidung des BGH zum Familienrechtthema “Verbot von Beschneidung” auf anwalt24.de veröffentlicht, bleibt solange unter dem Suchbegriff “Verbot von Beschneidung” in Google News mit Foto auf Platz 1 platziert, bis ein anderer Text diesen ablöst. Dadurch erklären sich so absurde Klickzahlen von fast 30.000 Klicks auf einen Artikel zum Thema “Abmahnung Redtube.com”. Millionen von Internet-Usern haben im Dezember nach diesem Suchwort gegoogelt: An Platz 1 fanden sie einen Vertrauen erweckenden Google-News-Hinweis auf zum Thema veröffentlichende Rechtsanwälte. Da die hier zum Thema veröffentlichenden Anwälte im 6 Stunden-Rhythmus Artikel nachschoben, wurde die Google-News-Platzierung erfolgreich verteidigt, weil z.B. Spiegel online nicht so oft aktualisiert.

Der Erfolg von anwalt24 ist in diesem Zusammenhang also nicht der unglaublichen technischen oder konzeptionellen Qualität des Angebots geschuldet, sondern ausschließlich der Tatsache, dass der Dienst absolut prominent und in einer Reihe mit Spiegel online und bild.de in Google-News gelistet wird. Dies muss nicht so bleiben – die Qualitätskriterien von Google sind sehr streng, und je kommerzieller der angemeldete Dienst agiert, je größer ist die Möglichkeit, dass Google die Zusammenarbeit mit anwalt24.de beendet.

anwalt24

Hier sieht man ein Suchergebnis nach “Abmahnung + Filesharing” – Über dem anwalt24.de-Eintrag sehen Sie adwordsbeiträge. Hier ist eine Googlewerbung nicht unter 1,50 Euro pro Klick zu haben. anwalt24.de liefert hier also zigtausende Klicks für 18 Euro im Monat – das ist UNSCHLAGBAR.

Wenn diese Zusammenarbeit beendet wird, oder die Parameter der Newsauswahl verändert werden, dann gibt es insbesondere für Power-Poster wie z.B. die Anti-Abmahnanwälte von Rüden (Berlin) oder Solmecke (Köln) keinen Grund mehr, auf anwalt.24.de zu veröffentlichen und selbst wenn sie es täten würden die Besucherzahlen zusammenbrechen.

Für wen bietet sich anwalt24.de also aktuell an? Wer sich standortübergreifend in einem Rechtsgebiet bewegt, dessen Vokabular zur Gruppe der sehr gut besuchten Keywords gehört, der kann über anwalt24.de für relativ kleines Geld (18 Euro Monat) eine unglaublich hohe Zahl von möglichen Mandanten gewinnen. Wer als Familienrechtler in Böblingen neue Mandanten sucht und keine Zeit hat, selbst Texte zu veröffentlichen, für den reicht der kostenlos Basis-Eintrag vollends aus, der verbessert seine Chancen durch einen kostenpflichtigen Premium- oder Top-Eintrag nicht.

anwalt24.de ist für Verbraucherschutz-Anwälte, hier insbesondere aus dem Recht der Neuen Medien und für Anwälte aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht interessant, eingeschränkt auch für Verkehrs- und Familienrechtler. Für alle anderen gibt es Erfolg versprechendere Möglichkeiten, sich im Internet zu präsentieren, z.B. das Gratisangebot “Google Places”.

Von der Schlüssigkeit der Aussagen kann sich jeder selbst überzeugen:

Auf dieser Seite: http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel werden in der linken Außenspalte die bestbesuchtesten Artikel und Anwälte gelistet. Ein nicht in Google-News gelisteter anwalt24-Beitrag bringt es selten auf mehr als 100 Klicks am Veröffentlichungstag.

Stiftung Warentest hat das positive Urteil so begründet:

Die Zeitschrift Finanztest hat im März 2013 Anwaltsportale getestet. Hierzu wird u.a. ausgeführt: „Ein gutes Anwaltsportal sollte möglichst viele Rechtsanwälte listen und eine direkte Suche nach einem Fachanwalt in der Umgebung ermöglichen. Derzeit erfüllen nur Anwaltauskunft.de und Anwalt24.de diese Voraussetzungen.“

Diese Aussage stimmt, aber nur, wenn man als dort werbender Anwalt davon ausgeht, dass potentielle Mandanten ausschließlich auf anwalt24.de nach der Lösung ihres Problems suchen. Eben das tun Mandanten nicht, die suchen mehr denn je in Google (90 % aller Suchanfragen werden hier generiert): anwalt24.de ist keine Suchmaschine und dies suggeriert die Bewertung. Stiftung Warentest lobt anwalt24.de für die Funktionalität der eigenen Programmierung und für die Flächendeckung des Angebotes – für mehr nicht. Die Flächendeckung erreicht anwalt24.de u.a. damit, dass Anwälte oft ohne deren Wissen als Kanzleistandort geführt werden (Gratiseintrag).

Für den veröffentlichenden Anwalt ist die Flächendeckung aufgrund der enormen Konkurrenzsituation in Ballungszentren eher ein Nachteil, ebenso wie die Tatsache, dass es dem suchenden Mandanten sehr einfach gemacht wird, von einen auf anwalt24.de gefundenen Rechtsanwalt auf einenh ier vielleicht aktiveren Kollegen zu zu wechseln.

Technisch gesehen hinkt anwalt24.de der Entwicklung hinterher, daran hat auch der aktuelle Relaunch nichts verändert. Das wirkt jetzt alles zeitgemäßer, aber immer noch steht “Einnahmeoptimierung” vor qualitativ guter Arbeit und Performance.

(diese Reihe wird fortgesetzt, lesen Sie demnächst auch einen Beitrag zum Thema “anwalt.de”)

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