Der dessen Namen man nicht nennt: Rechtsanwalt S. aus München wird aktuell in nahezu allen Vebraucherschutzforen im Rahmen der Berichterstattung nicht mit vollem Namen ganannt. Das ist für Laien nicht wirklich verständlich. Daher mal ein Erklärungsversuch. Die Nennung des Vollnamens KÖNNTE eventuell den Herrn Rechtsanwalt in seiner Berufsausübung behindern. Das Recht auf Arbeit und die freie Berufswahl ist aber ein Grundrecht, das nicht beschnitten werden darf. Eine einstweilige Verfügung gegen eine Namensnennung würde mit aller Wahrscheinlichkeit und probemlos erlassen werden können. Einstweilige Verfügungen sind für den Adressaten teuer und daher verhindert man sie, wo’s eben geht. Den Namen nicht zu nennen hat also nichts mit Feigheit zu tun. Google kennt da nix: Die Suche nach “Bernhard S München Wikipedia” führt zu einem Artikel, der angstfreier mit dem Vollnamen und der Prognose des Zulassungsentzuges hantiert.
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