OLG Wien lässt Berufung gegen Content4u-Urteil zu

/ 12.01.2012 / / 442

Michael Burat hat für eins seiner Downloadportale einen Etappensieg vor dem Wiener Oberlandesgericht erreicht. Die Kammer hob ein vorinstanzliches Urteil auf, dass der Internetseite download-service.de des Anbieters content4u GmbH erhebliche Rechtsmängel vorgeworfen hatte. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation. Beide Parteien hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Berufung von Content4u wurde in nicht öffentlicher Sitzung statt gegeben. Michael Burat feiert’s als “Endsieg

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Das OLG Wien schloss sich nicht der Handelsgerichtsmeinung an, dass die Vertragsschlüsse unrechtmäßig zustande gekommen seien. Die Kostenhinweise seien zwar klein, aber gut lesbar.

Auch die Tatsache, dass es angebotene Downloads überall sonst gratis gibt, erschien OLG-Richter Dr. Dallinger nicht relevant. Gegen das aktuelle Urteil gibt es keine ordentliche Revisionsmöglichkeit, allerdings gibt es im österreichischen Recht das Mittel der außerordentlichen Revision, über die dann der oberste Gerichtshof der Alpenrepublik zu entscheiden hat. Ob der Klage führende Verein diesen Schritt gehen kann und wird ist nicht bekannt. Eine normale Revision ist mangels erheblicher Rechtsfragen nicht zulässig.

Der Konsumentenschutzverein ist mit den deutschen Verbraucherzentralen vergleichbar. Infos: www.konsument.at

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 2 Kommentare
Kategorien: Content4u GmbH

2 Kommentare zu “OLG Wien lässt Berufung gegen Content4u-Urteil zu”

  1. Beluga59 sagt:

    Tragisches Urteil und die Gefahr besteht, dass dieses in künftigen, ähnlich aufgebaute Seiten, als Grundlage zur Zahlungspflicht hinzugezogen wird.
    Es betrifft wohl nicht Deutschland, aber dennoch. Selbst der im Fliesstext in den AGB angezeigte Betrag von 8 Euro wird so genügend artikuliert…

    Admin: Seh ich alles anders! – jeder Prozess gegen solche Dienste macht sie bekannter, unbeliebter und wenn Herr Burat als Deutscher den Sieg gegen seine Kunden als “Endsieg in Österreich” bezeichnet, dann steigert das seine allgemeine Beliebtheit nicht gerade. Was kommt als nächstes? Einstweilige Verfügungen als “Blitzkriege”? Und was ist die Endlösung? Auf Dauer kann nur ein gutes Produkt mit zufriedenen Kunden überleben. Er mag Richter überzeugen, Gesetze der Markt- und Betriebswirtschaft schaltet er nicht aus.

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