Payment Networx MV / softwarerapid.de

/ 22.02.2011 / / 131

Na ja, so schafft man sich Freunde: Erst hatte die Payment Networx MV ein Händel mit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, die Aussagen über Betreiber/Geldeintreiber von softwarerapid.de unterlassen musste und Texte von Ihrer Homepage entfernen musste. Die Verbraucherzentrale NRW unterlässt Hinweise auf irgendwelche Urteile, appelliert an den gesunden Menschenverstand und dürfte damit einen Artikel formuliert werden, den Alexander H. so schnell nicht aus dem Netz radieren können wird.

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Wir zitieren die VZ NRW

Abzocke immer dreister
Payment Networx MV droht drastisch, aber folgenlos

“Strafanzeige wegen Betrug” – wem Post mit dieser Angst ein­flößenden Betreffzeile von Payment Networx MV ins Haus flattert, “sollte keinen Schrecken bekommen, sondern der darin erhobenen Geldforde­rung widersprechen.” Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor der ver­balradikalen Attacke eines Standardschreibens, mit dem das Unterneh­men mit Sitz in Rostock derzeit unverhohlen versucht, sich 98,68 Euro für ein vermeintliches Internet-Abo von eingeschüchterten Empfängern zu ergaunern.

Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Fälle, in denen die dubiose Firma, die sich in ihrem Schreiben den Anstrich eines im Auftrag handelnden Treuhänders gibt, behauptet, es bestünden “berechtigte Forderungen” für ein Zwölf-Monats-Abo vom Internetanbieter softwarerapid.de, die bis dato nicht beglichen seien. Der Geldein­treiber macht sich hierbei noch nicht einmal die Mühe, die Fälligkeit der Zahlungsforderung nachzuweisen, sondern setzt stattdessen die Ange­schriebenen mit einem wortgewaltigen Angstszenario unter Druck: Soll­ten vermeintliche Kunden die verlangte Summe nicht innerhalb von drei Tagen auf das Konto des “Treuhänders Frank Seiler” überweisen, ginge Payment Networx davon aus, dass sich die Betroffenen “unlauter unsere Dienstleistungen erschleichen wollten”. In diesem Fall wolle die Firma ihre “Forderungen gerichtlich geltend machen, als auch Strafanzeige wegen Betrug stellen”.

Mit dieser haltlosen Androhung wird die Sachlage dreist auf den Kopf gestellt, erklärt Thomas Bradler, Jurist der Verbraucherzentrale NRW: “Denn nur Empfänger der dubiosen Post haben allen Grund, Strafan­zeige zu stellen. Sie sind nämlich in eine klassische Abo-Falle getappt, die möglicherweise selbst den Tatbestand des Betrugs erfüllt.” Zudem kommt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW bei Abo-Fallen kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande, sodass finanzielle Forde­rungen von Anbietern in der Regel unberechtigt sind. Betroffene, die sich auf der Internetseite von sofwarerapid zwar angemeldet, dabei aber die unscheinbaren Preishinweise übersehen haben, sollten die erhobene Forderung schriftlich zurückweisen. Anschließend müssen Betroffene erst wieder reagieren, wenn ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zuge­stellt wird.

Unterstützende Musterschreiben gibt’s in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder im Internet www.vz-nrw.de/musterbriefe-onlineabzocke.

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