Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

outlets.de und das Urteil von Witten 2c585/10

/ 03.05.2011 / / 430

Es kann mich einer der hier mitlesenden Anwälte korrigieren, aber ich will trotzdem mal versuchen, das Wittener Urteil Wolfgang gegen Tomas von outlets.de zu erklären.Dieses Urteil befasst sich nämlich NICHT mit einer möglichen Zahlungspflicht sondern nur damit, ob wirklich eine aktive “Täuschungshandlung” vorliegt oder nicht. Wolfgang hat es also mit einer so genannten “Festellungsklage” versucht und ist – leider – damit gescheitert, denn die Täuschungshandlung wurde nicht nachgewiesen, bzw. festgestellt, und so muss Wolfgang die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen. weiterlesen

Keine Linie in outlets-Prozessen

/ 16.09.2010 / / 63

Solange es solche Urteile gibt wird die Abzocke nicht enden: Das Amtsgericht Witten hat die Klage eines Opfers von outlets.de abgewiesen. Der Kläger hatte Rechtsanwaltskosten eingeklagt, die ihm im Verlauf der Auseinandersetzung mit der Icontent GmbH entstanden waren. Das Gericht entschied für den Beklagten. Andere Gerichte hatten zuvor anders entschieden. Mal so, mal so – irgendwie ist da keine Linie drin

Das aktuell oft zitierte Urteil des AG Frankfurt lässt aus dem Grund keine Berufung zu, weil die Richterin der Meinung ist, dass es nicht beispielhaft ist und die Rechtslage nicht darstellt.

Inkasso-Unternehmen in Not – Rechtsanwälte fehlen

/ 24.05.2017 / / 79

Es ist eigentlich nicht zu fassen: Folgenden Thread auf “www.boocompany.com” bitte ich mal intensiv zu studieren um zwischen den Zeilen heraus zu lesen, wieviel Geld man in Deutschland mit der Einforderungen aus Abofallen verdienen kann. Das dort zitierte Inkassobüro ist aktuell auf der Suche nach Rechtsanwälten, um die derzeit noch nicht bearbeiteten 500.000 Vorgänge abwickeln zu können. Jeder dieser Vorgänge hat ein Forderungsvolumen von mindestens 130 Euro. Das macht 65 Millionen Euro. Fragen?

Hier den Thread ansehen