“Ich habe ohne Vorankündigung eine allerletzte Mahnung bekommen. Muss ich der widersprechen?”

/ 27.04.2010 / / 77

Kurz und formlos: Ja! Ob man Ihnen aber daraus eine verpasste Wiederrufsfrist drehen kann, bliebe jurístisch zu klären. Aber bitte: Nicht rumdiskutieren. Einfach “Nein, ich zahle nicht!” (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion).

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Kategorien: Fragen & Antworten

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