Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Anwaltskosten müssen zurückerstattet werden

/ 28.01.2010 / / 891

Das Landgericht Mannheim hat am 14.01.2010 entschieden: Die von einem Nutzer einer Kostenfalle aufgewendeten Anwaltskosten um eine unberechtigte Forderung des Betreibers der Kostenfalle abzuwehren, sind vom Kostenfallenbetreiber zu erstatten ! Das LG Mannheim bestätigte damit die Amtsgerichtsentscheidung des AG Mannheim. Das Landgericht stellte auch fest, dass zwischen dem Nutzer und dem Kostenfallenbetreiber kein Vertrag zustandegekommen ist. weiterlesen

Bundesjustizministerium zu Abofallen: “Nicht bezahlen”

/ 24.05.2017 / / 508

Das wurde Zeit: Nun hat auch endlich das Bundesjustizministerium Stellung zur Problematik Abofallen gezogen. Die Ministerin empfiehlt klar und deutlich: “Nicht zahlen!” Ausführlich nimmt das Ministerium zu allen Fragen rund um Abofallen Stellung. Warum das so bedeutend ist: Das BJM ist im Grunde oberster Dienstherr von Richtern und Staatsanwälten, die ab sofort eine Leitlinie zur Beurteilung von Abofallen nutzen können. Wir zitieren die komplette Veröffentlichung und haben die entscheidenden Stellen markiert. weiterlesen

RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement mahnt säumige Internetbenutzer von abcload

/ 24.05.2017 / / 700

Die Rechtsanwaltskanzlei anwaltsofort aus Halle vertritt einen User der auf die Webseite des Anbieters www.abcload.de gegangen ist. Dieser wurde am 05.01.2010 von der RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Katja Günther zur Zahlung von insgesamt 99,00 € aufgefordert, wobei hier 60 € Hauptforderung und insgesamt 39,00 € anwaltliche Gebühren dabei sind. weiterlesen

Mahnung von der Proinkasso GmbH

/ 23.01.2010 / / 115

Verbraucherzentrale warnt vor Inkassobriefen aus Neu-Isenburg: Unzählige Mahnschreiben hat in diesen Tagen die Firma Proinkasso GmbH aus Neu-Isenburg nach Mecklenburg-Vorpommern versandt. Das Inkassobüro gibt vor, für einen Gewinnspieleintrag im Auftrag von „Tipp House“ eine offene Forderung einzuziehen. Zu zahlen seien 138,61 Euro, die innerhalb der nächsten sieben Tage zu überweisen sind. Für den Fall der Nichtzahlung werden eine Reihe von Maßnahmen, wie beispielsweise Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge, Bankguthaben und Eintragung in entsprechende Schuldnerverzeichnisse angedroht. weiterlesen