Rechtsanwältin Katja Schulze und Rechtsanwalt Andrej Greif

/ 02.04.2009 / / 176

Für uns – Rechtsanwältin Katja Schulze und Rechtsanwalt Andrej Greif als Partner der Kanzlei “Rechtsanwälte Schulze & Greif – Partnerschaftsgesellschaft” – stehen stets die Interessen unserer Mandanten im Vordergrund. Zu unseren Mandanten zählen neben mittelständischen Unternehmen selbstverständlich auch Privatpersonen.

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Ob Unternehmer oder Verbraucher – Verträge werden tagtäglich abgeschlossen. Mit einem Vertragsabschluss wird, wenn zum Teil auch unbewusst, ein unentgeltliche oder entgeltliche Verpflichtung eingegangen. Auf welcher Grundlage diese Verträge letztendlich zustande kommen, ist für die meisten Verbraucher teilweise gar nicht oder nur sehr schwer nachvollziehbar.

Diese rechtlichen Schwierigkeiten und Unklarheiten nutzen immer wieder Unternehmen meist zu Unrecht und damit zu Lasten des Verbrauchers aus. So wird z.B. behauptet, dass ein zunächst eingeräumtes und gesetzlich auch vorgeschriebenes Widerrufsrecht nicht mehr besteht. Dass Verträge – trotz Vorliegen eines Kündigungsgrundes – angeblich nicht gekündigt werden können. Dass ursprüngliche kostenlose Leistungen durch Änderungen der Vertragsbedingungen plötzliche zu kostenpflichtigen Leistungen werden. Die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen.

Vielfach sind die behaupteten Forderungen unberechtigt. Dagegen soll und muss sich der Verbraucher wehren. Zum Teil kann der Verbraucher dies selbst bewerkstelligen. In der Vielzahl der Fälle wird der Verbraucher jedoch trotz seiner berechtigten Einwände von den Unternehmen leider ignoriert. Vielmehr wird er mit Mahnungen, dubiosen anwaltlichen Aufforderungsschreiben oder sogar durch Schreiben von Inkassounternehmen massiv unter Druck gesetzt.

Eine abschließende Klärung kann durch einen Rechtsanwalt erreicht werden. Wir konnten seit unserer Gründung schon vielen Verbrauchern zu Ihrem Recht verhelfen bzw. zu Unrecht behauptete Ansprüche erfolgreich abwehren.

Häufig scheuen Verbraucher jedoch die Einschaltung eines Rechtsanwalts aus Angst vor unüberschaubaren Kosten.

Diese Angst möchten wir Ihnen nehmen.

Die rechtliche Beratung bzw. die Beantwortung rechtlicher Fragen kann durch uns zwar nicht kostenfrei durchgeführt werden. Eine unentgeltliche Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte ist in Deutschland grundsätzlich unzulässig.

Allerdings muss anwaltlicher Rat nicht immer teuer sein. Ist der Streitwert relativ gering, halten sich auch die Rechtsanwaltsgebühren in einem überschaubaren Rahmen. Wir klären unsere Mandanten zuvor immer über die entstehenden Kosten vollumfänglich auf.

Letztlich entscheiden Sie allein, ob Sie uns beauftragen oder nicht.

Auch Verbraucher mit eingeschränkten finanziellen Mitteln haben die Möglichkeit, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Über die Beratung und anwaltliche Vertretung auf der Grundlage eines Beratungsscheins oder der sog. Prozesskostenhilfe beraten wir Sie gern. Diese Leistung ist selbstverständlich kostenfrei.

Die Kontaktaufnahme und die Auskunft über die anfallenden Kosten ist immer kostenfrei.

Sie entscheiden vollkommen frei und ohne Druck, ob Sie eine Beratung durch uns wünschen.

Können wir Ihnen helfen?

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Sprechen Sie uns an: Telefon: 0371 – 433 -111-0 E-Mail: info@schulze-greif.de

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Kategorien: Anwälte

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