Gesetz gegen Telefonabzocke

/ 28.05.2008 / / 67

Das neue Gesetz soll unerlaubte Telefonwerbung und üble Abzocke im Internet erschweren. Nach Informationen der “Berliner Zeitung”, die sich auf das Bundesjustizministerium beruft, könnten Bundestag und Bundesrat die Neuregelung noch in diesem Jahr beschließen.

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“Verbraucher bekommen ein Widerrufsrecht für alle Verträge, die sie am Telefon abgeschlossen haben”, So Bundesjustizminiterin Zypries. Bei der Zeitschriftenwerbung und im Wett- und Lotteriebereich soll der Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können. Auch beim Wechsel zu einer neuen Telekommunikationsfirma solle dies gelten. “Künftig kann ein Kunde nicht mehr von einer Umstellung überrascht werden”, so Zypries.

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Verbraucherschützer halten die Kündigungsfrist für zu kurz, zudem fordern die Verbände drastisch höhere Bußgelder bei Verstößen. Zypries empfiehlt bis zu 50.000 Euro, Verbraucherschützer fordern einen Rahmen von bis zu 250.000 Euro.

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