Elektronischer Bundesanzeiger

/ 16.04.2008 / / 3.190

Der elektronischen Bundesanzeiger ist eine Plattform für zentrale Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und rechtlich relevante Unternehmensnachrichten. Hier können Interessierte kostenlos recherchieren oder wichtige Daten anfordern.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 8 Kommentare
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8 Kommentare zu “Elektronischer Bundesanzeiger”

  1. naila64 sagt:

    Hallo, kennt jemand eine Beschwerdestelle für erlassenen Bußgeldbescheide? Wir haben eine wirtsschaftlich und rechtlich unabhängige Zweignierlassung, nach Aufforderung haben wir die Bilanzen des Hauptsitzes in Ungarn durch Steuerberater veröffentlichen lassen. Leider fehlten einige Übersetzungen, welche nach telefonischer Auskunft Bundesanzeiger nicht unbedingt notwendig waren. Dann kam ein halbes Jahr später ein Bußgeldbescheid über 2.500,- Euro. Habe sofort formlosen Widerspruch eingelegt. És kam ein Hinweis zur Weiterbearbeitung beim Landgericht Bonn. Auf tel. Nachfrage bei der Sachbearbeiterin wurde mitgeteilt, daß wir zur Stellungnahme noch aufgefordert würden. War aber nicht so, es erging ein “Urteil” von der gleichen Sachbearbeiterin ohne Anhörung. Unsere Beschwerde hierauf hin wurde uns in KOpie zurück geschickt, ohne weitere Erklärung. Nun haben wir den Gerichtsvollzieher auf dem Plan. Was kann ich tun, wo kann man sich beschweren oder Gibt es Sammelklagen, denen wir uns anschliessen könnten?? H I L F E!!!

  2. G.Renz sagt:

    hallo,
    suche dringent für eine Sammelklage gegen die Leute in Bonn , gleichgesinnte.
    hat jemand schon die 2.500,00 € nicht gezahlt ??

  3. Kuckelsberg sagt:

    Hallo Geschädigte,

    ich habe bereits Ordnungsgeld in Höhe von EUR 2500,- gezahlt und bin nun dabei, den Verlag EB auf Schadenersatz zu verklagen und ggf. wegen Betruges anzuzeigen.
    Ich hatte geglaubt alles richtig im EB zu veröffentlichen, bis ich ca. 1 Jahr nach der Veröffentlichung Post vom Bundesamt für Justiz bekam: Veröffentlichung ist ungültig, weil der Anhang zur Bilanz fehlte.
    Der Verlag EN hat aber meine Veröffentlichung bestätigt und dafür kassiert.

    Ich habe recherchiert und bin auf eine Antwort der Bundesregiering auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Grüne aus dem Jahre 2008 gestossen: Der Verlag EB wurde danach verpflichtet, Veröffentlichungen ohne Anhang nicht anzunehmen und den Auftraggeber zu informieren, dass die Veröffentlichung fehlt.
    Was bei mir natürlich seitens des EB nicht erfolgte.
    Später hat dann der EB eine automatische Sperre im Portal eingerichtet, aber leider erst nach meiner “fehlerhaften ” Veröffentlichung.

    Für meinen Fall suche ich noch einen fähigen Rechtsanwalt und ähnlich gelagerte Fälle wie meiner für eine Sammelklage, um das Kostenrisiko klein zu halten.

    Im Moment schreibe ich einige IHK und Berufsgenossenschaften zwecks Unterstützung an.
    Ich beteilige mich ggf. auch an andere Klagen.

    Wer Interesse hat, melde sich bitte.
    Auf http://www.kuckelsberg-kabel.de, die ich ausschließlich für dieses Thema z.Zt. reserviert habe, steht weiteres zum Fall.
    Viele Grüße
    Rolf K.

  4. Ronald M. sagt:

    Hallo liebe Leute……

    der elektronische Bundesanzeiger ist ein absoluter Abzocker-Betrieb, der wie bei uns auf außerordentliche Umstände einfach keine Rücksicht nimmt. Unsere Firma ging erst 2007 ins Rennen, aber wir sollten schon für 2006 unsere Bilanz rein bringen. Wir hatten vom Finanzamt keine Zahlen, und sind zu einem Ordnungsgeld von 2500.- € verdonnert worden. Die nähste Geschichte beläuft sich schon auf zusätzliche 5000.- €…… wir lassen das bis vors Oberlandesgericht laufen, weil es nicht möglich sein kann, das solch ein Verein kleine Firmen einfach in die Insolvenz schickt, und einen vom Steuerzahler zum Harz4 Empfänger macht.

    Würde mich auf Antwort freuen
    Ronald M.

  5. A. Naumann sagt:

    Die Veröffentlichung unserer Bilanz im Bundesanzeiger wird sich für uns als kleine langsam wachsende Firma eher geschäftsschädigend auswirken. In den vergangenen Jahren ist es uns immer mal wieder gelungen verhältnismäßig “große” Aufträge an Land zu ziehen. Darauf hin konnten wir eine solide Basis und kleine Produktion aufbauen. Große Anfragen werden wir in Zukunft nicht mehr erhalten, wenn der Auftraggeber unsere Zahlen analysiert. Zudem wird unsere Preiskalkulation indirekt beeinflußt. Das ist in der Summe gravierend geschästsschädigend.

    Deweiteren sind wir gegenüber all unseren ausländischen Geschäftspartnern stark benachteiligt, da wir keine kostenlosen Informationen in diesem Maße innerhalb weniger Minuten über sie einsehen können.
    Während ich mich mit meinen Einkünften als kleine GmbH offenbaren muss, gibt es etliche Firmen wie Privatpersonen, Politiker …, die das nicht müssen.
    Mein Nachbar, mein entlassener Arbeitnehmer, mein Expartner, mein ehemaliger Chef oder Kollege, mein Sportfreund, irgendwelche Neider, egal wo ich bin- alle wissen mit einem Internet-Klick Bescheid über meinen finanziellen Verhältnisse. Da sehe ich auf jeden Fall den Grundsatz der Gleichheit und des Datenschutzes verletzt.
    Der Offenlegungsgrund sich vor in Konkurs gehenden Firmen oder unseriösen Geschäftspartnern zu schützen ist unsinnig, da die aktuellen Bilanzen ca. 1 Jahr alt sind und diese die 12 Monate vorher darstellen -und demzufolge die aktuellen Einflüsse (beispielsweise jetzige Finanzkrise, Auftrags- und Umsatzeinbruch, aktuelle Liquidität,…) , die zur Insolvenz führen, nicht darstellen können.

    Zusätzlich ist der Datenmißbrauch vorprogrammiert.
    Mit einem entsprechenden Programm ohne besondere Computerkenntnisse können in Kürze die Bilanzen tausender Firmen herunter geladen, ausgewertet, ins Ausland verkauft und manipuliert werden.

    Die Vorteile sich Konkurrenzbetriebe anzuschauen sind dagegen verschwindend gering.

    Anne Neumann

  6. Kerber sagt:

    Es gibt einige Konkurrenzbetriebe, die bis heute Ihre Jahresabschlüssen nicht veröffentlicht haben.

    Wo wendet man sich am besten hin, um dies zu melden. Ich konnte beim Bundesanzeiger keine Stelle finden.

    Mfg
    Guido Kerber

  7. Hallo Dr. Sollinger,
    da sind Sie aber mutig, vor allem, wenn Sie hier mit Ihrem wirklichen Namen und der “richtigen” Firma auftreten sollten.
    Sie müssen mit Ordnungsgeld rechnen ( das Register wird sich auf den Standpunkt stellen, dass Sie nicht veröffentlicht haben).
    Gruß aus Berlin
    Lür Waldmann
    Rechtsanwalt

  8. Sollinger sagt:

    Die Veröffentlichung eines GmbH Jahresabschluss im Bundesanzeiger hat mich sehr viel Überwindung gekostet.
    Begründung: Meine Konkurrenz ist sehr klein. Meine Konkurrenz weiß genau wo meine Firma etwas verkauft hat. Für meine Konkurrenz und Auftraggeber sind die Daten sehr hilfreich und schädlich für meine Firma. Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen nicht die wahren Daten den Bundesanzeiger zu melden. Wer sagt, dass ich die Wahrheit sagen muss?

    Als ich heute dann vom Bundesanzeiger noch eine Rechnung erhalten habe, für eine Veröffentlichung, die ich ablehne, ist mir der Kragen geplatzt. Ich suche nun ein Forum um sich in dieser Interessensgemeinschaft gegen die Willkür des Staates zu wehren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr.-Ing. Michael Sollinger

    Aquaflex GmbH
    Sollinger@aquaflex.de

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