Ein Darlehen mit dem Abschluss einer Lebensversicherung zu kombinieren, ist keine unübliche Finanzierungsvariante. Allerdings können dem Darlehensnehmer dadurch wirtschaftliche Nachteile entstehen. Über diese Nachteile muss er aufgeklärt werden. Ansonsten kann er ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen. Dabei ist allerdings die Verjährungsfrist zu beachten. Denn der Schadensersatzanspruch entsteht bereits mit dem Abschluss der zur Finanzierung empfohlenen Verträge. Dementsprechend beginnt dann auch die Verjährungsfrist zu laufen. Das geht aus einem Urteil des BGH vom 16. Mai 2017 hervor (Az.: XI ZR 430/16). … weiterlesen
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