Eltern können ein Lied davon singen: Es ist nahezu unmöglich, die lieben Kleinen 24 Stunden am Tag zu beaufsichtigen. Doch ohne Aufsicht können die Kinder bei ihren Entdeckungstouren gehörigen Schaden anrichten – und dann kann es teuer werden. Besonders dann, wenn die Versicherung den Schaden nicht übernehmen will. Das OLG Düsseldorf hat die Rechte gestresster Eltern und auch anderer Versicherungsnehmer in solchen Fällen mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 26. April 2018 gestärkt (Az.: I-4 U 15/18). … weiterlesen
Alles zum Thema: Wohngebäudeversicherung
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