Alles zum Thema: Widerruf Leasingvertrag

BGH VIII ZR 36/20 – Widerruf Leasingvertrag weiterhin möglich

/ 01.03.2021 / / 313

Der Widerruf der Autofinanzierung kann eine lukrative Möglichkeit sein, aus dem Vertrag auszusteigen und das Fahrzeug zurückzugeben. Gerade in Zeiten von Abgasskandal oder Diesel-Fahrverboten kann der Widerrufsjoker ein willkommener Ausweg sein. Möglich ist der Widerruf sowohl bei Kreditverträgen zur Autofinanzierung als auch bei Leasingverträgen. weiterlesen

OLG München 32 U 7119/19 – Widerruf eines Sixt Leasingvertrags ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung

/ 05.08.2020 / / 572

Ein Leasingnehmer hat erfolgreich den Leasingvertrag mit der Sixt Leasing widerrufen. Das OLG München hat mit Urteil vom 18. Juni 2020 entschieden, dass der Widerruf auch über ein Jahr nach Abschluss des Leasingvertrags wirksam erfolgt ist (Az.: 32 U 7119/19). Besonders erfreulich für den Verbraucher: Für die gefahrenen Kilometer muss er sich keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. weiterlesen

Widerruf Leasingvertrag – Urteil LG München 10 O 9743/18

/ 08.08.2019 / / 253

Der sog. Widerrufsjoker sticht auch bei Autofinanzierungen. Dabei lassen sich nicht nur Kreditverträge zur Autofinanzierung widerrufen, wenn die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat, sondern auch Leasingverträge. Das hat das Landgericht München mit Urteil vom 20.12.2018 entschieden (Az.: 10 O 9743/18). weiterlesen

Widerruf Pkw Leasingvertrag – Urteil LG München 10 O 9743/18

/ 22.05.2019 / / 1.707

Nicht nur Kreditverträge zur Autofinanzierung können widerrufen werden, sondern auch Leasingverträge. Das hat das Landgericht München mit Urteil vom 20.12.2018 bei einem Leasingvertrag mit der Sixt Leasing SE entschieden (Az.: 10 O 9743/18). Zudem müsse der Kunde auch keinen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer leisten. weiterlesen

LG München: Widerruf Pkw-Leasingvertag erfolgreich

/ 17.05.2019 / / 296

Ebenso wie Kreditverträge zur Autofinanzierung können auch Leasingverträge widerrufen werden. Der erfolgreiche Widerruf des Leasingvertrags kann für den Verbraucher ein lohnendes Geschäft sein. Er bekommt seine geleisteten Leasingraten zurück und muss im Idealfall noch nicht einmal einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts München zeigt. weiterlesen

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