Alles zum Thema: VW-Rückrufaktion

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VW-Rückrufaktion – Teilnehmen oder Auto zurückgeben – Musterbrief

/ 31.05.2017 / / 8.488

Aktueller Hinweis: VW verzichtet freiwillig auf die Einrede der Verjährung bis 31. Dezember 2017. Vom Abgasskandal Betroffene müssen also keine Musterbriefe mit dem Ziel, die Gewährleistungsfrist zu verlängern, verschicken! Allerdings: Der Termin rückt näher: zum Ende dieses Jahres wird ein Großteil der Ansprüche verjährt sein. Als Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen PKW sollten Fahrzeugbesitzer daher zeitnah ihre Ansprüche anmelden und abwägen, ob sie an der VW-Rückrufaktion teilnehmen. weiterlesen

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