Gewerbetreibende und insbesondere Online-Händler müssen neue Vorschriften beachten. Am 1. Februar 2017 ist das sog. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vollumfänglich in Kraft getreten. Dies beinhalt neue Pflichten für einen Großteil der Unternehmer. „Wer die neuen Regelungen missachtet, muss mit Abmahnungen oder anderen rechtlichen Maßnahmen wegen Wettbewerbsverstößen rechnen. Um dies zu vermeiden, sollten die neuen Vorschriften zügig umgesetzt werden“, sagt Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck aus Kaiserslautern. … weiterlesen
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