Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Vorfälligkeitsentschädigung nach Entscheidung des BGH zurückholen – XI ZR 320/20

/ 17.05.2022 / / 605

Gute Nachrichten für Darlehensnehmer: Sie können eine Vorfälligkeitsentschädigung, die sie für die vorzeitige Ablösung ihres Darlehens gezahlt haben, ggf. zurückverlangen, weil die Bank keinen rechtlichen Anspruch auf die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung hatte. Hintergrund ist eine Entscheidung des BGH, der mit aktuellem Beschluss die Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank gegen ein Urteil des OLG Frankfurt zurückgewiesen hat (Az.: XI ZR 320/20). weiterlesen

Darlehen widerrufen – Umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung

/ 02.10.2014 / / 54

Im Grunde genommen ist nichts dagegen einzuwenden, wenn jemand seine Schulden vorzeitig zurückzahlen möchte. Soll jedoch ein Darlehen bei der Bank vorzeitig abgelöst werden, verlangt diese in der Regel dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Dadurch wird die vorzeitige Zurückzahlung eines Kredits häufig unattraktiv. weiterlesen

Vorfälligkeitsentschädigung keine Werbungskosten – aber häufig Widerruf möglich

/ 28.09.2014 / / 51

Wer ein Immobiliendarlehen vorzeitig ablöst, muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Wird die Immobilie anschließend verkauft, kann die Vorfälligkeitsentschädigung nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom  11.02.2014 nicht als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung  steuerlich abgesetzt werden. weiterlesen

Darlehensvertrag widerrufen: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung lässt sich nicht so einfach korrigieren

/ 24.05.2017 / / 351

Verbraucherkredite können bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch nach Fristablauf noch widerrufen werden. „Eine falsche Widerrufsbelehrung  lässt sich nicht so einfach aus der Welt schaffen. Selbst wenn die Banken das versuchen“, sagt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart, und weiter: „Eine Nachbelehrung durch die Bank müsste ausdrücklich als solche zu erkennen sein, auf die frühere (unwirksame) Widerrufsbelehrung Bezug nehmen, und kommt in der auch durch die Gerichte verlangten Deutlichkeit ganz selten vor.“ weiterlesen