Gute Nachrichten für Darlehensnehmer: Sie können eine Vorfälligkeitsentschädigung, die sie für die vorzeitige Ablösung ihres Darlehens gezahlt haben, ggf. zurückverlangen, weil die Bank keinen rechtlichen Anspruch auf die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung hatte. Hintergrund ist eine Entscheidung des BGH, der mit aktuellem Beschluss die Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank gegen ein Urteil des OLG Frankfurt zurückgewiesen hat (Az.: XI ZR 320/20). … weiterlesen
Alles zum Thema: Vorfälligkeitsentschädigung
BGH XI ZR 388/14 – Sondertilgungsrechte müssen bei Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden
21. Januar 2016 / 24.05.2017 / / 2.348Wird ein Immobiliendarlehen vorzeitig abgelöst, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Dabei muss sie aber die Sondertilgungsrechte des Verbrauchers kostenmindernd berücksichtigen, entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19. Januar 2016 (Az.: XI ZR 388/14). … weiterlesen
Darlehen widerrufen – Umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung
2. Oktober 2014 / 02.10.2014 / / 54Im Grunde genommen ist nichts dagegen einzuwenden, wenn jemand seine Schulden vorzeitig zurückzahlen möchte. Soll jedoch ein Darlehen bei der Bank vorzeitig abgelöst werden, verlangt diese in der Regel dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Dadurch wird die vorzeitige Zurückzahlung eines Kredits häufig unattraktiv. … weiterlesen
Vorfälligkeitsentschädigung keine Werbungskosten – aber häufig Widerruf möglich
28. September 2014 / 28.09.2014 / / 54Wer ein Immobiliendarlehen vorzeitig ablöst, muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Wird die Immobilie anschließend verkauft, kann die Vorfälligkeitsentschädigung nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11.02.2014 nicht als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich abgesetzt werden. … weiterlesen
Darlehensvertrag widerrufen: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung lässt sich nicht so einfach korrigieren
1. September 2014 / 24.05.2017 / / 356Verbraucherkredite können bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch nach Fristablauf noch widerrufen werden. „Eine falsche Widerrufsbelehrung lässt sich nicht so einfach aus der Welt schaffen. Selbst wenn die Banken das versuchen“, sagt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart, und weiter: „Eine Nachbelehrung durch die Bank müsste ausdrücklich als solche zu erkennen sein, auf die frühere (unwirksame) Widerrufsbelehrung Bezug nehmen, und kommt in der auch durch die Gerichte verlangten Deutlichkeit ganz selten vor.“ … weiterlesen
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