Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes ist ein echter Paukenschlag und stärkt die Rechte der Verkehrsteilnehmer, die in eine Radarfalle geraten sind und geblitzt wurden. Mit Urteil vom 5. Juli 2019 gab der saarländische Verfassungsgerichtshof einer Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung statt und entschied das Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät Traffistar S 350 nicht verwertbar sind. Heißt: Die Fahrer können nicht verurteilt werden, wenn sie von diesem Messgerät geblitzt worden sind. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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