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TARGOBANK – Infos zum Widerruf Ihres Darlehens beim Citibank-Nachfolger

/ 20.01.2015 / / 1.404

Die Düsseldorfer TARGOBANK hat in Ihrer 90-jährigen Geschichte so manchen Wandel durchgeführt. Heute ist der Rechtsnachfolger von KKB und Citibank ein modernes Finanzdienstleistungsunternehmen, das natürlich auch Immobilienfinanzierungen ermöglicht.

Kunden der TARGOBANK haben aktuell das Bedürfnis, die Widerufsbelehrungen zu prüfen, um auf Basis eventuell unzulässiger Vertragsklauseln die Finanzierung widerrufen zu können.

verbraucherschutz.tv steht in Kontakt zu im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwälten, die über Erfahrungen beim Widerruf von Kreditverträgen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen verfügen. Die von uns empfohlenen Anwälte sind langjährig im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv, stehen mit verbraucherschutz.tv in engem Kontakt und sind transparent in Angebot, Umsetzung und Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen

Wenn Sie bei der TARGOBANK AG & Co. KGaA ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie aufgenommen haben, dann sollten Sie umgehend die Möglichkeit prüfen, aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag aussteigen zu können. So können Sie umgehend Ihren Vertrag mit der TARGOBANK AG & Co. KGaA auflösen und dann von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren. Der Bundesgerichtshof hat die Unzulässigkeit der Widerrufsbelehrungen bestätigt. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass über 70 Prozent aller in den letzten Jahren abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufbar sind.

Wer also bei der TARGOBANK AG & Co. KGaA einen Kreditvertrag abgeschlossen hat und diesen gern widerrufen möchte, sollte sich an einen darin versierten Rechtsanwalt melden. Bitte nehmen Sie unter info@verbraucherschutz.tv Kontakt zu uns auf – wir leiten die Mail unverbindlich an eine Kanzlei weiter, die entweder die betreffende Widerrufsbelehrung kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr prüft. Unsere Kooperationsrechtsanwälte prüfen die Widerrufsbelehrung der TARGOBANK AG & Co. KGaA und begleiten Sie gern im weiteren Verfahren.

Im Schlichtungsverfahren ist der Ombudsmann der privaten Banken beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin, zuständig. Dieser Hinweis findet sich vorbildlicherweise im Impressum: “Sollte es uns einmal nicht möglich sein, ein Problem zu lösen oder eine Einigung zu erzielen, können Sie sich auch direkt an die Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbands deutscher Banken wenden. Diese ist die Schlichtungsstelle für Beschwerden im Zusammenhang mit Bankdienstleistungen. Bitte senden Sie Ihre Beschwerde dazu schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken. Erläutern Sie in einem Anschreiben Ihr Anliegen und stellen Sie alle relevanten Unterlagen zusammen, die zur Prüfung und zum Verständnis des Sachverhaltes notwendig sind. Für das Anschreiben hat die Beschwerdestelle bereits ein Formular im Internet vorbereitet, das Sie am PC ausfüllen und ausdrucken können. Senden Sie es bitte unterschrieben an oben genannte Adresse”

Hier noch einige Informationen:
TARGOBANK AG & Co. KGaA
Kasernenstr. 10
40213 Düsseldorf

Tel.: 0211/8984-0
Fax: 0211/8984-1222
Kontaktformular

E-Mail: kontakt@targobank.de*
De-Mail: service@targobank.de-mail.de

Persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter ist di TARGO Management AG mit dem Vorstand Vorstand Franz Josef Nick, Vorsitzender, Peter Klein, Pascal Laugel, Jürgen Lieberknecht, Berthold Rüsing und Maria Topaler (in 2015). Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Eckart Thomä

Targobank muss Schiffsfonds-Anleger Schadensersatz zahlen

/ 24.05.2017 / / 96

Die Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte hat ein weiteres Urteil gegen die Targobank erstritten und so ihrem Mandanten vor dem Braunschweiger Landgericht (Az  5 O 538/13, verkündet am 09.04.14) zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verholfen. weiterlesen

Spektakuläre Wende im Lehman-Prozess: Targobank erkennt Klageforderung nach Hinweis des OLG Düsseldorf an

/ 24.05.2017 / / 76

Die Targobank muss einem Anleger, der in das Alpha Express Zertifikat von Lehman Brothers rund 15.000 Euro investiert hatte, Schadensersatz leisten. Das OLG Düsseldorf hatte unter dem Aktenzeichen I-6 U 30/13 am 25.11.2013 einen Hinweisbeschluss erlassen, wonach es den Produktflyer der Targobank als irreführend ansieht. Die beklagte Targobank erkannte daraufhin die Klageforderung an. weiterlesen

17.000 Euro für falsch beratenen Lehman-Anleger

/ 24.05.2017 / / 73

Dr. Walter Späth von der Anleger-Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte aus Berlin hat 17.000 Euro für einen falsch beratenen Lehman-Anleger vor dem Berliner Kammergericht erstritten. Die Targobank hat eine angekündigte Berufung jetzt zurückgezogen. Das Urteil ist rechtskräftig und stärkt die Rechte von Anlegern, die vom Rechtsvorgänger Citibank zum Kauf von Lehman-Zertifikaten angehalten wurden, ohne über das Risiko und geflossene Provisionen aufgeklärt worden zu sein. weiterlesen

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Tel.: 0800 000 1961