Etliche Vermieter dürften nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2018 aufatmen. Der BGH entschied, dass die bloße Gefahr einer Schimmelbildung keinen Mangel darstellt, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt (Az.: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18). … weiterlesen
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