Viele vor allem ältere Mietverträge enthalten Klauseln, wonach der Mieter bei Auszug oder nach Ablauf einer starren Frist verpflichtet ist, die gemietete Wohnung fachgerecht zu renovieren. Oftmals soll der Mieter etwa bei Auszug oder nach Ablauf eines festen Zeitraums ausnahmslos verpflichtet sein, die Wände zu weißen (z.B. Küche alle 3 Jahre, Schlafzimmer alle 5 Jahre), die Fensterrahmen und Heizkörper zu streichen usw. Diese starren Fristen in Mietverträgen sind regelmäßig unzulässig. … weiterlesen
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