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BGH gibt Rapid Share mehr Verantwortung für Urheberschutzverletzungen

/ 03.09.2013 / / 39

Die Richter des Bundesgerichtshofes haben die Haftung von File-Sharing-Plattformen wie Rapidshare bei der Verletzung von Urheberrechten deutlich verschärft und teils neu formuliert.
Ein File-Hosting-Dienst wie z.B. Rapid Share ist nach BGH-Auffassung zu einer umfassenden und vor allem regelmäßigen Kontrolle auf Rechtsverletzungen verpflichtet. Dabei muss schon sorgfältig geprüft und abgewogen werden, um auszuschließen, dass der Dienst „durch sein Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet“. Kritiker und nun auch der BGH werfen Plattformen wie Rapid Share vor, durch ihre Geschäftsmodelle besonders User anzusprechen, die für ihre Downloads große Datenspeicher benötigen. Hier besteht also grundsätzliche der Verdacht auf illegales File-Sharing. (Az.: I ZR 80/12).

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