Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat der Käuferin eines VW Golf im Abgasskandal Schadensersatz zugesprochen. Mit Urteil vom 22. November 2019 entschied das OLG, dass sie ihren VW Golf mit den manipulierten Abgaswerten zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen kann (Az.: 17 U 44/19).
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