Alles zum Thema: Musterklage

Schadensersatz im Dieselskandal – Ansprüche nicht verjährt

/ 04.02.2019 / / 83

Wer einen VW, AUDI, SEAT oder SKODA mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 gekauft hat, kann seine Schadensersatzansprüche im Dieselskandal nach wie vor geltend machen. Es besteht immer noch die Möglichkeit, sich der Musterklage gegen VW anzuschließen oder individuell zu klagen. Die Schadensersatzansüprüche sind in der Regel am 31.12.2018 nicht nicht verjährt. weiterlesen

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