VW wird im Abgasskandal vermutlich den 31. Dezember 2019 herbeisehnen. Denn zum Jahresende verjähren vermeintlich die Schadensersatzansatzsprüche gegen VW. Das ist jedoch keineswegs gesagt. Nach einem Urteil des Landgerichts Trier vom 19. September 2019 könnte die Verjährungsfrist noch nicht einmal begonnen haben (Az.: 5 O 417/18). „Demnach können geschädigte Verbraucher, die ein Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 189 gekauft haben, auch noch in den kommenden Jahren Schadensersatzansprüche geltend machten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. … weiterlesen
Alles zum Thema: LG Trier 5 O 417/18
LG Trier 5 O 417/18 – Schadensersatzansprüche im Abgasskandal verjähren nicht zwingend am 31.12.2019
11. Oktober 2019 / 11.10.2019 / / 390Bis zum 31. Dezember 2019 können geschädigte Autokäufer im VW-Abgasskandal noch Schadensersatzansprüche geltend machen – mindestens. Nach einem Urteil des Landgerichts Trier könnte dies sogar noch sehr viel länger möglich sein, da die dreijährige Verjährungsfrist noch gar nicht angelaufen sei (Az.: 5 O 417/18). … weiterlesen
Aktuelle Kommentare