Das Landgericht Stuttgart hat Daimler im Abgasskandal mit Urteil vom 23. April 2020 zu Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Mercedes C 220 CDI mit dem Dieselmotor OM 651 zu Schadenersatz verurteilt (23 O 235/19). Das alleine ist nichts Besonderes. „Bemerkenswert ist aber, dass Daimler die Berufung zurückgezogen hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig und zeigt, dass sich Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchsetzen lassen“, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. … weiterlesen

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