Urteil gegen Mercedes im Abgasskandal rechtskräftig – LG Stuttgart 23 O 235/19

/ 18.09.2020 / / 499

Das Landgericht Stuttgart hat Daimler im Abgasskandal mit Urteil vom 23. April 2020 zu Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Mercedes C 220 CDI mit dem Dieselmotor OM 651 zu Schadenersatz verurteilt (23 O 235/19). Das alleine ist nichts Besonderes. „Bemerkenswert ist aber, dass Daimler die Berufung zurückgezogen hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig und zeigt, dass sich Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchsetzen lassen“, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Bislang erinnert Daimlers Taktik im Abgasskandal an die Methode von VW. Verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte sollen vermieden werden. „Unserer Erfahrung nach wird den Klägern häufig ein lukrativer Vergleich angeboten, um solche Gerichtsurteile zu vermeiden. Der Vorteil für Daimler liegt darin, dass mit dem Vergleich gleichzeitig ein Stillschweigen des Klägers vereinbart und der Fall so unter der Decke gehalten wird“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius. Diesmal ging die Rechnung nicht auf. Der Kläger ließ sich nicht auf einen Vergleich ein.

In seinem Fall ging es um einen Mercedes C 220 CDI mit dem Dieselmotor OM 651, den der Kläger 2016 als Gebrauchtwagen gekauft hatte. Im Rahmen einer freiwilligen Servicemaßnahme bot Daimler ein Software-Update für das Fahrzeug an. Der Kläger ließ das Update nicht aufspielen, sondern machte Schadenersatzansprüche wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen, u.a. wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung und der sog. Kühlmittel-Sollwertregelung geltend.

Das Landgericht Stuttgart gab dem Kläger Recht. Die Kühlmittel-Sollwertregelung entspreche im Ergebnis einer Prüfstandserkennung und sei als unzulässige Abschalteinrichtung zu bewerten. Mit der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe Daimler habe KBA und Verbraucher getäuscht und dabei vorsätzlich gehandelt. Dieses Verhalten sei als sittenwidrig zu bewerten, führte das Gericht aus. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz.

Daimler legte gegen das Urteil Berufung ein, bot dem Kläger aber auch einen großzügigen Vergleich an. Der ließ sich jedoch nicht darauf ein. Zum Berufungsverfahren vor dem OLG Stuttgart ist es trotzdem nicht gekommen. Daimler zog die Berufung zurück. Damit ist das erstinstanzliche Urteil nun rechtskräftig.

Daimler begründet den Rückzug mit einem Formfehler. Man habe die Frist zur Berufungsbegründung versäumt, berichtet die „Wirtschaftswoche“. An diese Version mag Rechtsanwalt Gisevius nicht so recht glauben. „Es ist schon unwahrscheinlich, dass einer renommierten Kanzlei ein solcher Anfängerfehler passiert. Es sieht eher danach aus, dass eine Entscheidung des OLG zu Gunsten des Verbrauchers  vermieden werden sollte.“

Daimler ist in den letzten Wochen und Monaten im Abgasskandal durch verschiedene Entscheidungen verstärkt unter Druck geraten. Unter anderem hatte der 16a. Zivilsenat des OLG Stuttgart den Autobauer in die Pflicht genommen. Er müsse Funktionsweise von verwendeten Abschalteinrichtungen wie Thermofenster oder Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung darlegen und erklären, warum diese Funktionen notwendig und damit zulässig sein sollen. Zudem müsste auch offengelegt werden, welche Angaben zu diesen Funktionen im Typengenehmigungsverfahren gemacht wurden. Die Vorlage weitgehend geschwärzter Dokumente reiche jedenfalls nicht aus.

Zudem hat auch die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem höheren Schadstoffausstoß im realen Straßenverkehr führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zulässig.

„Der Druck auf Daimler wächst. Gleichzeitig steigen die Chancen, Schadenersatzansprüche gegen den Autobauer durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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