Für Daimler wird es im Abgasskandal immer enger. Verweigert der Autobauer die Herausgabe wichtiger Informationen zur Abgasreinigung, könnte dies als Beweisvereitelung angesehen werden. Das hat das Landgericht Stuttgart in einer Verfügung vom 5. Mai 2020 klargestellt (Az.: 12 O 87/18). „Daimler hätte dann den Prozess verloren und wäre zu Schadensersatz verpflichtet“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
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