Der VW Bulli T5 spielte im Abgasskandal bislang eine Sonderrolle. Obwohl im T5 der durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordene Motor des Typs EA 189 steckt, gab es für den Transporter keinen verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Ein Rückruf durch das KBA sei auch gar nicht nötig. VW sei dennoch zum Schadensersatz verpflichtet, entschied jetzt das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 13. Juli 2020 (Az.: 10 O 824/20). … weiterlesen
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